Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
§ 38 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung. Bleibt im übrigen bei der Anwendung der Vorschrift auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte das der Berechnung des Grundgehalts zugrunde zu legende Lebensalter hinter dem tatsächlichen Lebensalter des Richters oder Staatsanwalts zurück, so ist das Grundgehalt nach der Lebensaltersstufe zu gewähren, die der Dienstaltersstufe entspricht, die der Richter oder Staatsanwalt nach seinem bisherigen Besoldungsdienstalter erreicht hat. Dabei entspricht die Stufe 1 der Anlage IV Nr. 4 der Dienstaltersstufe 6 der Anlage IV Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes.
§ 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
§ 38 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung. Bleibt im übrigen bei der Anwendung der Vorschrift auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte das der Berechnung des Grundgehalts zugrunde zu legende Lebensalter hinter dem tatsächlichen Lebensalter des Richters oder Staatsanwalts zurück, so ist das Grundgehalt nach der Lebensaltersstufe zu gewähren, die der Dienstaltersstufe entspricht, die der Richter oder Staatsanwalt nach seinem bisherigen Besoldungsdienstalter erreicht hat. Dabei entspricht die Stufe 1 der Anlage IV Nr. 4 der Dienstaltersstufe 6 der Anlage IV Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.