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Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Zuwendungen zu ausschliesslich uneigennützigen Zwecken

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

1 Die Französische Republik (Staat, Gebietskörperschaften und Regionen) in den an dieser Vereinbarung beteiligten Kantonen ist für die ihr zukommenden Schenkungen und Erbschaften, die bewegliches oder unbewegliches Vermögen betreffen, von den Schenkungs- und Erbschaftssteuern (Erbanfall- und Nachlasssteuern) befreit. 2 Die gleiche Befreiung gilt für Schenkungen und Erbschaften, die französischen Institutionen zukommen, die ausschliesslich uneigennützige Zwecke verfolgen und namentlich auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur oder der Wohltätigkeit tätig sind, vorausgesetzt, dass diese Befreiung auch den in den an dieser Vereinbarung beteiligten Kantonen errichteten oder organisierten Institutionen gleicher Art gewährt wird. 1) Übersetzung des französischen Originaltextes. 2) Der Kanton Jura beteiligt sich gemäss einem Notenwechsel zwischen der Schweizerischen Botschaft in Frankreich und dem französischen Mi - nisterium für auswärtige Angelegenheiten vom 20. Februar / 18. März 1980 ebenfalls an dieser Vereinbarung. Der Kanton Tessin ist mit Wirkung ab 29. November 1982 ebenfalls beigetreten.

Your change, as a redline

Art. 2

1 Die Französische Republik (Staat, Gebietskörperschaften und Regionen) in den an dieser Vereinbarung beteiligten Kantonen ist für die ihr zukommenden Schenkungen und Erbschaften, die bewegliches oder unbewegliches Vermögen betreffen, von den Schenkungs- und Erbschaftssteuern (Erbanfall- und Nachlasssteuern) befreit. 2 Die gleiche Befreiung gilt für Schenkungen und Erbschaften, die französischen Institutionen zukommen, die ausschliesslich uneigennützige Zwecke verfolgen und namentlich auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur oder der Wohltätigkeit tätig sind, vorausgesetzt, dass diese Befreiung auch den in den an dieser Vereinbarung beteiligten Kantonen errichteten oder organisierten Institutionen gleicher Art gewährt wird. 1) Übersetzung des französischen Originaltextes. 2) Der Kanton Jura beteiligt sich gemäss einem Notenwechsel zwischen der Schweizerischen Botschaft in Frankreich und dem französischen Mi - nisterium für auswärtige Angelegenheiten vom 20. Februar / 18. März 1980 ebenfalls an dieser Vereinbarung. Der Kanton Tessin ist mit Wirkung ab 29. November 1982 ebenfalls beigetreten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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