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Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Zuwendungen zu ausschliesslich uneigennützigen Zwecken

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

1 Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, solange sie nicht gekündigt wird. 2 Die Regierung der Französischen Republik kann die Vereinbarung gegenüber einem, mehreren oder allen Kantonen durch eine Mitteilung an den Schweizerischen Bundesrat kündigen. Der Schweizerische Bundesrat wird der Regierung der Französischen Republik die Kündigung durch einen, mehrere oder alle an der Vereinbarung beteiligten oder ihr beigetretenen Kantone mitteilen. 3 Die Kündigung wird einen Monat nach der im vorhergehenden Absatz vorgesehenen Mitteilung wirksam. Geschehen in Paris am 30. Oktober 1979 in zwei Urschriften, in französischer Sprache. Für den Schweizerischen Bundesrat: François de Ziegler Für die Regierung der Französischen Republik: Jean Meadmore Uneigennützige Zuwendungen: Staatsvertrag mit Frankreich 649.800 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 30.10.1979 05.01.1982 Erlass Erstfassung 00.00.0000 Uneigennützige Zuwendungen: Staatsvertrag mit Frankreich 649.800 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 30.10.1979 05.01.1982 Erstfassung 00.00.0000

Your change, as a redline

Art. 5

1 Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, solange sie nicht gekündigt wird. 2 Die Regierung der Französischen Republik kann die Vereinbarung gegenüber einem, mehreren oder allen Kantonen durch eine Mitteilung an den Schweizerischen Bundesrat kündigen. Der Schweizerische Bundesrat wird der Regierung der Französischen Republik die Kündigung durch einen, mehrere oder alle an der Vereinbarung beteiligten oder ihr beigetretenen Kantone mitteilen. 3 Die Kündigung wird einen Monat nach der im vorhergehenden Absatz vorgesehenen Mitteilung wirksam. Geschehen in Paris am 30. Oktober 1979 in zwei Urschriften, in französischer Sprache. Für den Schweizerischen Bundesrat: François de Ziegler Für die Regierung der Französischen Republik: Jean Meadmore Uneigennützige Zuwendungen: Staatsvertrag mit Frankreich 649.800 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 30.10.1979 05.01.1982 Erlass Erstfassung 00.00.0000 Uneigennützige Zuwendungen: Staatsvertrag mit Frankreich 649.800 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 30.10.1979 05.01.1982 Erstfassung 00.00.0000

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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