Verordnung über die Anwaltsprüfung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10
Gegenstand 1 Die Anwaltsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil bestanden haben, werden zum mündlichen Teil zugelassen. Dieser ist unmittelbar im Anschluss an den schriftlichen Teil zu absolvieren. * 2 Der schriftliche Teil umfasst die Abfassung von Urteilen oder Prozessschriften sowie ergänzender Aktennotizen. Jeweils unter Einschluss des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts werden geprüft: * a Staats-, Verwaltungs- oder Steuerrecht, b Strafrecht, c * nationales und internationales Privatrecht mit Einschluss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie der Schiedsgerichtsbarkeit. 3 Der mündliche Teil besteht aus einem Probevortrag und Prüfungen in den folgenden Fächern: * a bernisches Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluss des Verfahrensrechts, b Strafprozessrecht mit Einschluss des materiellen Rechts, c nationales und internationales Zivilprozessrecht mit Einschluss des nationalen und internationalen Privatrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit, d Steuerrecht mit Einschluss des Verfahrensrechts. 4 Der Probevortrag hat einen praktischen Fall aus dem Gebiet des Zivil- oder Strafrechts zum Gegenstand. Die Akten werden den Kandidatinnen und Kandidaten erst am Tag des Probevortrags abgegeben. 5 168.221.1 5 Die Anwaltsprüfung hat bestanden, wer den schriftlichen und den mündlichen
Art. 10
Gegenstand 1 Die Anwaltsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil bestanden haben, werden zum mündlichen Teil zugelassen. Dieser ist unmittelbar im Anschluss an den schriftlichen Teil zu absolvieren. * 2 Der schriftliche Teil umfasst die Abfassung von Urteilen oder Prozessschriften sowie ergänzender Aktennotizen. Jeweils unter Einschluss des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts werden geprüft: * a Staats-, Verwaltungs- oder Steuerrecht, b Strafrecht, c * nationales und internationales Privatrecht mit Einschluss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie der Schiedsgerichtsbarkeit. 3 Der mündliche Teil besteht aus einem Probevortrag und Prüfungen in den folgenden Fächern: * a bernisches Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluss des Verfahrensrechts, b Strafprozessrecht mit Einschluss des materiellen Rechts, c nationales und internationales Zivilprozessrecht mit Einschluss des nationalen und internationalen Privatrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit, d Steuerrecht mit Einschluss des Verfahrensrechts. 4 Der Probevortrag hat einen praktischen Fall aus dem Gebiet des Zivil- oder Strafrechts zum Gegenstand. Die Akten werden den Kandidatinnen und Kandidaten erst am Tag des Probevortrags abgegeben. 5 168.221.1 5 Die Anwaltsprüfung hat bestanden, wer den schriftlichen und den mündlichen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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