Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union*
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
(1) Auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde beantragt das zentrale Verbindungsbüro bei einem anderen Mitgliedstaat die Zustellung von Dokumenten und Entscheidungen der Finanzbehörde, die mit einer Steuer nach § 1 zusammenhängen. (2) Ein Zustellungsersuchen ist nur dann zulässig, wenn 1. die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, die Zustellung nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes im anderen Mitgliedstaat vorzunehmen, oder 2. die Zustellung mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten verbunden wäre. (3) Im Zustellungsersuchen ist Folgendes anzugeben: 1. der Gegenstand des zuzustellenden Dokuments oder der zuzustellenden Entscheidung, 2. der Name und die Anschrift des Adressaten sowie 3. alle weiteren Informationen, die die Identifizierung des Adressaten erleichtern können. (4) Einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Person kann jedes Dokument per Einschreiben oder auf elektronischem Weg direkt zugestellt werden. (5) Das zentrale Verbindungsbüro leitet Informationen über veranlasste Zustellungen anderer Mitgliedstaaten den Finanzbehörden, die die Informationen verwenden, weiter.
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
(1) Auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde beantragt das zentrale Verbindungsbüro bei einem anderen Mitgliedstaat die Zustellung von Dokumenten und Entscheidungen der Finanzbehörde, die mit einer Steuer nach § 1 zusammenhängen. (2) Ein Zustellungsersuchen ist nur dann zulässig, wenn 1. die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, die Zustellung nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes im anderen Mitgliedstaat vorzunehmen, oder 2. die Zustellung mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten verbunden wäre. (3) Im Zustellungsersuchen ist Folgendes anzugeben: 1. der Gegenstand des zuzustellenden Dokuments oder der zuzustellenden Entscheidung, 2. der Name und die Anschrift des Adressaten sowie 3. alle weiteren Informationen, die die Identifizierung des Adressaten erleichtern können. (4) Einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Person kann jedes Dokument per Einschreiben oder auf elektronischem Weg direkt zugestellt werden. (5) Das zentrale Verbindungsbüro leitet Informationen über veranlasste Zustellungen anderer Mitgliedstaaten den Finanzbehörden, die die Informationen verwenden, weiter.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.