Art. 1
1 Der Wald im Perimeter gemäss dem Plan im Massstab 1:15'000, der am 21. Februar 2023 vom Amt für Wald und Natur erstellt wurde, wird zum Sonderwaldreservat erklärt (siehe Anhang 1). 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. März 2023 bestehen. Sonderwaldreservat Les Grèves de la Corbière – V 721.3.34 4 Die Dienstbarkeitsverträge vom 30. Juni 2023 zwischen den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.