Gemeindevertrag über den Zivilstandskreis Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 IV. Kosten und Kostenaufteilung
Rechnungswesen 1 Die Rechnungsführung erfolgt durch die Stadt Luzern. Es ist eine Spezialfinanzierung gemäss HRM zu führen. Im Sinne einer Vollkostenrechnung sind sämtliche Aufwendungen und sämtliche Erträge der Spezialfinanzierung zu belasten bzw. gutzuschreiben. Der Mehraufwand der Spezialfinanzierung wird durch Beiträge der Vertragsgemeinden ausgeglichen. 2 Alle eingehenden Rechnungen sind vom Regionalen Zivilstandsamt Luzern zu prüfen und zu visieren. Die Rechnungen sind zur Zahlung und zur Verbuchung an die Stadtbuchhaltung weiterzuleiten. Die Gebühren werden vom Regionalen Zivilstandsamt Luzern direkt in Rechnung gestellt. Das Inkasso besorgt die Stadtbuchhaltung. Seite 5/7 3 Die Stadt Luzern erstellt alljährlich jeweils bis spätestens Ende März zuhanden der Vertragsgemeinden eine Abrechnung über Aufwand und Ertrag. Allen Vertragsgemeinden steht das Recht zu, in die Rechnungsbelege, welche das Regionale Zivilstandsamt Luzern betreffen, Einsicht zu nehmen. 4 Die Stadt Luzern liefert den Vertragsgemeinden jeweils bis spätestens Ende Juli für den Voranschlag des kommenden Jahres entsprechende Angaben, sofern sich eine erhebliche Abweichung des Gemeindebeitrages ergibt.
Art. 6 IV. Kosten und Kostenaufteilung
Rechnungswesen 1 Die Rechnungsführung erfolgt durch die Stadt Luzern. Es ist eine Spezialfinanzierung gemäss HRM zu führen. Im Sinne einer Vollkostenrechnung sind sämtliche Aufwendungen und sämtliche Erträge der Spezialfinanzierung zu belasten bzw. gutzuschreiben. Der Mehraufwand der Spezialfinanzierung wird durch Beiträge der Vertragsgemeinden ausgeglichen. 2 Alle eingehenden Rechnungen sind vom Regionalen Zivilstandsamt Luzern zu prüfen und zu visieren. Die Rechnungen sind zur Zahlung und zur Verbuchung an die Stadtbuchhaltung weiterzuleiten. Die Gebühren werden vom Regionalen Zivilstandsamt Luzern direkt in Rechnung gestellt. Das Inkasso besorgt die Stadtbuchhaltung. Seite 5/7 3 Die Stadt Luzern erstellt alljährlich jeweils bis spätestens Ende März zuhanden der Vertragsgemeinden eine Abrechnung über Aufwand und Ertrag. Allen Vertragsgemeinden steht das Recht zu, in die Rechnungsbelege, welche das Regionale Zivilstandsamt Luzern betreffen, Einsicht zu nehmen. 4 Die Stadt Luzern liefert den Vertragsgemeinden jeweils bis spätestens Ende Juli für den Voranschlag des kommenden Jahres entsprechende Angaben, sofern sich eine erhebliche Abweichung des Gemeindebeitrages ergibt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.