Propose a change

Tierärzteverordnung vom 20. Januar 2009

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Rechte und Pflichten

1) Leiter von Tierkliniken und ihre Stellvertreter haben sich entsprechend der wissenschaftlichen und beruflichen Entwicklung fortzubilden. Sie haben Fortbildungsveranstaltungen im Umfang, wie sie auch für Fachtierärzte standesgemäss sind, zu besuchen. Auch den übrigen Mitarbeitern von Tierkliniken ist der Besuch der notwendigen Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen. 2) Tierkliniken beteiligen sich soweit möglich an der Ausbildung von Studenten, der Weiter- und Fortbildung von Assistenten oder der Fortbildung von Praktikern. 3) Tierkliniken haben über genügend Hilfspersonal zu verfügen, um auch in Notfällen die ordnungsgemässe Betriebsführung zu gewährleisten. Mindestens zwei Stellen müssen mit erfahrenen medizinischen Hilfspersonen besetzt sein. 4) Die tierärztliche Versorgung muss jeden Tag rund um die Uhr gewährleistet sein. Die Aufsicht über Tiere, die stationär versorgt werden, richtet sich nach dem Krankheitsverlauf. 5) Der Betrieb von Tierkliniken muss so organisiert sein, dass Notfallbehandlungen und -operationen auch nachts und an Wochenenden unter optimalen Bedingungen durchführbar sind. 6) Ein erfahrener Tierarzt und ein Tierarztgehilfe müssen jederzeit erreichbar und innert nützlicher Frist in der Tierklinik einsatzbereit sein.

Your change, as a redline

Art. 17 Rechte und Pflichten

1) Leiter von Tierkliniken und ihre Stellvertreter haben sich entsprechend der wissenschaftlichen und beruflichen Entwicklung fortzubilden. Sie haben Fortbildungsveranstaltungen im Umfang, wie sie auch für Fachtierärzte standesgemäss sind, zu besuchen. Auch den übrigen Mitarbeitern von Tierkliniken ist der Besuch der notwendigen Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen. 2) Tierkliniken beteiligen sich soweit möglich an der Ausbildung von Studenten, der Weiter- und Fortbildung von Assistenten oder der Fortbildung von Praktikern. 3) Tierkliniken haben über genügend Hilfspersonal zu verfügen, um auch in Notfällen die ordnungsgemässe Betriebsführung zu gewährleisten. Mindestens zwei Stellen müssen mit erfahrenen medizinischen Hilfspersonen besetzt sein. 4) Die tierärztliche Versorgung muss jeden Tag rund um die Uhr gewährleistet sein. Die Aufsicht über Tiere, die stationär versorgt werden, richtet sich nach dem Krankheitsverlauf. 5) Der Betrieb von Tierkliniken muss so organisiert sein, dass Notfallbehandlungen und -operationen auch nachts und an Wochenenden unter optimalen Bedingungen durchführbar sind. 6) Ein erfahrener Tierarzt und ein Tierarztgehilfe müssen jederzeit erreichbar und innert nützlicher Frist in der Tierklinik einsatzbereit sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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