Propose a change

Tierärzteverordnung vom 20. Januar 2009

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Antrag

1) Dem Antrag auf Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung sind beizulegen: a) ein gültiger Staatsangehörigkeitsnachweis; b) eine beglaubigte Kopie des Nachweises der fachlichen Eignung (Aus- und Weiterbildung); c) ein Strafregisterauszug; d) ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung erfüllt sind; e) ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung; f) ein Nachweis über den im Inland gelegenen Berufssitz sowie geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen; vorbehalten bleibt Art. 7 Abs. 2; g) ein Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache, soweit dies für die Berufsausübung erforderlich ist. 2) Die Unterlagen nach Anhang VII der Richtlinie 2005/36/EG sind den Nachweisen nach Abs. 1 gleichwertig. 3) Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in einer beglaubigten Übersetzung einzureichen. 4) Die Unterlagen nach Abs. 1 Bst. c bis e dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. 5) Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen bestätigt dem Antragsteller innert eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt ihm gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen. 6) Über den Antrag muss innert kürzester Frist, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, entschieden werden.

Your change, as a redline

Art. 4 Antrag

1) Dem Antrag auf Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung sind beizulegen: a) ein gültiger Staatsangehörigkeitsnachweis; b) eine beglaubigte Kopie des Nachweises der fachlichen Eignung (Aus- und Weiterbildung); c) ein Strafregisterauszug; d) ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung erfüllt sind; e) ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung; f) ein Nachweis über den im Inland gelegenen Berufssitz sowie geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen; vorbehalten bleibt Art. 7 Abs. 2; g) ein Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache, soweit dies für die Berufsausübung erforderlich ist. 2) Die Unterlagen nach Anhang VII der Richtlinie 2005/36/EG sind den Nachweisen nach Abs. 1 gleichwertig. 3) Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in einer beglaubigten Übersetzung einzureichen. 4) Die Unterlagen nach Abs. 1 Bst. c bis e dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. 5) Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen bestätigt dem Antragsteller innert eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt ihm gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen. 6) Über den Antrag muss innert kürzester Frist, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, entschieden werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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