Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 13
1 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung amtierenden Mitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2009 erhalten beim Ausscheiden aus dem Amt eine Besitzstandsrente zu Lasten der Stadt Schaffhausen, falls ihr Ausscheiden vor dem 1. Januar 2017 erfolgt. 2 Die Rente wird so bemessen, dass sie zusammen mit dem Ruhegehalt oder mit der nach dem Vorsorgeplan Plus berechneten Rente der Pensionskasse (Vergleichsrente) die Höhe des Ruhegehalts nach der Verordnung über Besoldung, Ferien und Ruhegehalt des Übergangsbestimmungen Besitzstandsrente Dienstverhältnis und berufliche Vorsorge Stadtrat 121.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 10. Oktober 2017) 6 Stadtpräsidenten und des Stadtrates der Stadt Schaffhausen vom 11. Dezember 1979 erreicht. 3 Das Ruhegehalt nach der Verordnung vom 11. Dezember 1979 berechnet sich aufgrund des Beschäftigungsgrades als Stadtrat am 31. Dezember 2008 und der entsprechenden Besoldung und beträgt 50% dieser Jahresbruttobesoldung (ohne Kinderzulage). Hat die Amtstätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt weniger als 12 Jahre gedauert, wird das Ruhegehalt um jedes fehlende Dienstjahr um 3% der Jahresbruttobesoldung gekürzt. Dieses so berechnete Ruhegehalt wird der generellen Lohnveränderung für das städtische Personal angepasst. 2) 4 Die Vergleichsrente (IV- oder Altersrente) der Kantonalen Pensionskasse wird aufgrund des im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Besitzstandsrente vorhandenen Altersguthabens berechnet. Dieses Altersguthaben berechnet sich modellmässig aus den Altersgutschriften im Vorsorgeplan Plus basierend auf dem Beschäftigungsgrad als Stadtrat und der entsprechenden versicherten Besoldung gemäss § 2 bzw. auf der versicherten Besoldung des ungekürzten Ruhegehalts gemäss § 7, der Freizügigkeitsleitung gemäss § 11 Abs. 2 dieser Verordnung sowie den entsprechenden Zinsen. Insbesondere werden Kapitalbezüge, andere Freizügigkeitsleistungen sowie persönliche Einkäufe nicht berücksichtigt. 2)
§ 13
1 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung amtierenden Mitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2009 erhalten beim Ausscheiden aus dem Amt eine Besitzstandsrente zu Lasten der Stadt Schaffhausen, falls ihr Ausscheiden vor dem 1. Januar 2017 erfolgt. 2 Die Rente wird so bemessen, dass sie zusammen mit dem Ruhegehalt oder mit der nach dem Vorsorgeplan Plus berechneten Rente der Pensionskasse (Vergleichsrente) die Höhe des Ruhegehalts nach der Verordnung über Besoldung, Ferien und Ruhegehalt des Übergangsbestimmungen Besitzstandsrente Dienstverhältnis und berufliche Vorsorge Stadtrat 121.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 10. Oktober 2017) 6 Stadtpräsidenten und des Stadtrates der Stadt Schaffhausen vom 11. Dezember 1979 erreicht. 3 Das Ruhegehalt nach der Verordnung vom 11. Dezember 1979 berechnet sich aufgrund des Beschäftigungsgrades als Stadtrat am 31. Dezember 2008 und der entsprechenden Besoldung und beträgt 50% dieser Jahresbruttobesoldung (ohne Kinderzulage). Hat die Amtstätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt weniger als 12 Jahre gedauert, wird das Ruhegehalt um jedes fehlende Dienstjahr um 3% der Jahresbruttobesoldung gekürzt. Dieses so berechnete Ruhegehalt wird der generellen Lohnveränderung für das städtische Personal angepasst. 2) 4 Die Vergleichsrente (IV- oder Altersrente) der Kantonalen Pensionskasse wird aufgrund des im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Besitzstandsrente vorhandenen Altersguthabens berechnet. Dieses Altersguthaben berechnet sich modellmässig aus den Altersgutschriften im Vorsorgeplan Plus basierend auf dem Beschäftigungsgrad als Stadtrat und der entsprechenden versicherten Besoldung gemäss § 2 bzw. auf der versicherten Besoldung des ungekürzten Ruhegehalts gemäss § 7, der Freizügigkeitsleitung gemäss § 11 Abs. 2 dieser Verordnung sowie den entsprechenden Zinsen. Insbesondere werden Kapitalbezüge, andere Freizügigkeitsleistungen sowie persönliche Einkäufe nicht berücksichtigt. 2)
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.