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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über den Warenaustausch und den Zahlungsverkehr

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14

Dieses Abkommen ersetzt das Protokoll vom 17. August 1946 über die vorläufige Regelung des Waren‑ und Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und Österreich sowie alle ergänzenden Vereinbarungen. Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft. Es kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jederzeit, frühestens aber auf den 31. Juli 1955, gekündigt werden. Im Falle der Aufhebung bleibt dieses Abkommen auf die Liquidation der unter seine Bestimmungen fallenden Forderungen anwendbar. Die Regierungen der beiden Staaten werden im gegenseitigen Einvernehmen die geeigneten Massnahmen treffen, um diese Liquidation sicherzustellen. Gegeben zu Wien, in zwei Exemplaren, am 15. September 1954. Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Feldscher Im Namen der Österreichischen Bundesregierung: Figl [BS 14 502. AS 1954 981]

Your change, as a redline

Art. 14

Dieses Abkommen ersetzt das Protokoll vom 17. August 1946 über die vorläufige Regelung des Waren‑ und Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und Österreich sowie alle ergänzenden Vereinbarungen. Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft. Es kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jederzeit, frühestens aber auf den 31. Juli 1955, gekündigt werden. Im Falle der Aufhebung bleibt dieses Abkommen auf die Liquidation der unter seine Bestimmungen fallenden Forderungen anwendbar. Die Regierungen der beiden Staaten werden im gegenseitigen Einvernehmen die geeigneten Massnahmen treffen, um diese Liquidation sicherzustellen. Gegeben zu Wien, in zwei Exemplaren, am 15. September 1954. Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Feldscher Im Namen der Österreichischen Bundesregierung: Figl [BS 14 502. AS 1954 981]

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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