Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen
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Change 1
Art. 11 Wöchentliche Ruhezeit
1 Der Führer oder die Führerin muss innerhalb von zwei Wochen zwei wöchentliche Ruhezeiten von je mindestens 45 Stunden (regelmässige wöchentliche Ruhezeit) einhalten. 2 Eine der beiden Ruhezeiten darf bis auf 24 Stunden reduziert werden (reduzierte wöchentliche Ruhezeit). Die Reduzierung ist durch eine gleichwertige und ununterbrochene Ruhezeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen. 3 Eine wöchentliche Ruhezeit muss spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit beginnen. 4 Jede Ruhezeit, die als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen. 5 Eine wöchentliche Ruhezeit, die in einer Woche beginnt und in die folgende Woche hineinreicht, kann der einen oder der anderen, nicht aber beiden Wochen zugerechnet werden. 6 Nicht am Standort des Fahrzeugs eingelegte reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug abgestellt und mit geeigneten Schlafmöglichkeiten für jeden Führer und jede Führerin ausgerüstet ist. Regelmässige wöchentliche Ruhezeiten sowie wöchentliche Ruhezeiten von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für reduzierte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geeigneten, insbesondere geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen. 7 In Abweichung von Absatz 2 können beide Ruhezeiten auf 24 Stunden reduziert werden, wenn: a. der Führer oder die Führerin im grenzüberschreitenden Sachentransport tätig ist; b. die zwei aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten ausserhalb des Landes des Wohnsitzes des Führers oder der Führerin und des Unternehmensstandortes beginnen; und c. in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmässige wöchentliche Ruhezeiten sind. 8 Wurden zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nach Absatz 7 eingelegt, ist vor der nächsten regelmässigen wöchentlichen Ruhezeit eine Ruhezeit als Ausgleich für diese beiden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten einzulegen. Der Ausgleich für die beiden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten und die anschliessende regelmässige wöchentliche Ruhezeit sind am Stück zu beziehen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3239). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792).
Art. 11 Wöchentliche Ruhezeit
1 Der Führer oder die Führerin muss innerhalb von zwei Wochen zwei wöchentliche Ruhezeiten von je mindestens 45 Stunden (regelmässige wöchentliche Ruhezeit) einhalten. 2 Eine der beiden Ruhezeiten darf bis auf 24 Stunden reduziert werden (reduzierte wöchentliche Ruhezeit). Die Reduzierung ist durch eine gleichwertige und ununterbrochene Ruhezeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen. 3 Eine wöchentliche Ruhezeit muss spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit beginnen. 4 Jede Ruhezeit, die als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen. 5 Eine wöchentliche Ruhezeit, die in einer Woche beginnt und in die folgende Woche hineinreicht, kann der einen oder der anderen, nicht aber beiden Wochen zugerechnet werden. 6 Nicht am Standort des Fahrzeugs eingelegte reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug abgestellt und mit geeigneten Schlafmöglichkeiten für jeden Führer und jede Führerin ausgerüstet ist. Regelmässige wöchentliche Ruhezeiten sowie wöchentliche Ruhezeiten von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für reduzierte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geeigneten, insbesondere geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen. 7 In Abweichung von Absatz 2 können beide Ruhezeiten auf 24 Stunden reduziert werden, wenn: a. der Führer oder die Führerin im grenzüberschreitenden Sachentransport tätig ist; b. die zwei aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten ausserhalb des Landes des Wohnsitzes des Führers oder der Führerin und des Unternehmensstandortes beginnen; und c. in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmässige wöchentliche Ruhezeiten sind. 8 Wurden zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nach Absatz 7 eingelegt, ist vor der nächsten regelmässigen wöchentlichen Ruhezeit eine Ruhezeit als Ausgleich für diese beiden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten einzulegen. Der Ausgleich für die beiden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten und die anschliessende regelmässige wöchentliche Ruhezeit sind am Stück zu beziehen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Juni 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3239). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 792).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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