Siedlungsentwässerungsreglement (SER)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 II. Ableitung der Abwässer
Grundsätze der Ableitung 1 Die Art der Abwasserentsorgung richtet sich generell nach den Bestimmungen im Generellen Entwässerungsplan (GEP) und erfolgt unter Berücksichtigung der übergeordneten Gesetzgebung zum Gewässerschutz. Sie wird von der Stadt bzw. der zuständigen kantonalen Stelle bewilligt. 2 Verschmutztes Abwasser ist einer Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. 3 Nicht verschmutztes Abwasser ist gemäss übergeordneter Gesetzgebung und kantonalen Richtlinien versickern zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, ist es in ein Oberflächengewässer einzuleiten und darf nur in Ausnahmefällen einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt werden. Zum Schutz der Gewässer sowie zur Sicherstellung des Abflusses können dazu Rückhaltemassnahmen angeordnet werden. 4 Grund-, Sicker- und Hangwasser darf grundsätzlich nicht gefasst werden. Lassen dies die örtlichen Verhältnisse nachweislich nicht zu, ist das Wasser gemäss Abs. 3 zu bewirtschaften.
Art. 6 II. Ableitung der Abwässer
Grundsätze der Ableitung 1 Die Art der Abwasserentsorgung richtet sich generell nach den Bestimmungen im Generellen Entwässerungsplan (GEP) und erfolgt unter Berücksichtigung der übergeordneten Gesetzgebung zum Gewässerschutz. Sie wird von der Stadt bzw. der zuständigen kantonalen Stelle bewilligt. 2 Verschmutztes Abwasser ist einer Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. 3 Nicht verschmutztes Abwasser ist gemäss übergeordneter Gesetzgebung und kantonalen Richtlinien versickern zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, ist es in ein Oberflächengewässer einzuleiten und darf nur in Ausnahmefällen einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt werden. Zum Schutz der Gewässer sowie zur Sicherstellung des Abflusses können dazu Rückhaltemassnahmen angeordnet werden. 4 Grund-, Sicker- und Hangwasser darf grundsätzlich nicht gefasst werden. Lassen dies die örtlichen Verhältnisse nachweislich nicht zu, ist das Wasser gemäss Abs. 3 zu bewirtschaften.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.