Propose a change

Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 77i CVA-Risiko: vereinfachter Ansatz

1 Banken, deren aggregierter Bruttonominalbetrag aller nicht über eine zentrale Gegenpartei gehandelten Derivate maximal 125 Milliarden Franken beträgt, können ihr CVA-Risiko mit 100 Prozent der Mindesteigenmittel unterlegen, die erforderlich sind zur Unterlegung des Gegenpartei-Kreditrisikos der Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. CVA-Absicherungen dürfen nach dem vereinfachten Ansatz für das CVA-Risiko nicht berücksichtigt werden. 2 Der vereinfachte Ansatz ist auf das gesamte Portfolio anzuwenden. Er darf nicht mit dem fortgeschrittenen Ansatz oder mit dem Basisansatz kombiniert werden, ausser auf konsolidierter Basis nach Artikel 77j Absatz 2 zweiter Satz. 3 Die FINMA kann eine Bank dazu verpflichten, den fortgeschrittenen Ansatz oder den Basisansatz anzuwenden, sofern das CVA-Risiko, das aus den Derivatepositionen und Wertpapierfinanzierungsgeschäften der Bank resultiert, wesentlich zum Gesamtrisiko der Bank beiträgt.

Your change, as a redline

Art. 77i CVA-Risiko: vereinfachter Ansatz

1 Banken, deren aggregierter Bruttonominalbetrag aller nicht über eine zentrale Gegenpartei gehandelten Derivate maximal 125 Milliarden Franken beträgt, können ihr CVA-Risiko mit 100 Prozent der Mindesteigenmittel unterlegen, die erforderlich sind zur Unterlegung des Gegenpartei-Kreditrisikos der Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. CVA-Absicherungen dürfen nach dem vereinfachten Ansatz für das CVA-Risiko nicht berücksichtigt werden. 2 Der vereinfachte Ansatz ist auf das gesamte Portfolio anzuwenden. Er darf nicht mit dem fortgeschrittenen Ansatz oder mit dem Basisansatz kombiniert werden, ausser auf konsolidierter Basis nach Artikel 77j Absatz 2 zweiter Satz. 3 Die FINMA kann eine Bank dazu verpflichten, den fortgeschrittenen Ansatz oder den Basisansatz anzuwenden, sofern das CVA-Risiko, das aus den Derivatepositionen und Wertpapierfinanzierungsgeschäften der Bank resultiert, wesentlich zum Gesamtrisiko der Bank beiträgt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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