Propose a change

Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 83a Mindesteigenmittel

1 Nach dem einfachen Marktrisiko-Standardansatz sind die Mindesteigenmittel wie folgt zu berechnen: a. Die Mindesteigenmittel vor Skalierung zur Unterlegung des Zins-, des Aktienpreis-, des Währungs-, des Goldpreis- und des Rohstoffrisikos werden nach den Artikeln 84–86a berechnet. b. Der Wert nach Buchstabe a pro Risikokategorie wird mit dem Skalierungsfaktor der entsprechenden Risikokategorie multipliziert. c. Die nach Buchstabe b skalierten Werte aller Risikokategorien werden addiert. 2 Bei der Berechnung nach Absatz 1 Buchstabe a sind pro Risikokategorie die entsprechenden Risiken von Optionen zu berücksichtigen. 3 Der Skalierungsfaktor beträgt für: a. das Zinsrisiko: 1,3; b. das Aktienpreisrisiko: 3,5; c. das Währungs- und das Goldpreisrisiko: 1,2; d. das Rohstoffrisiko: 1,9. 4 Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach dem einfachen Marktrisiko-Standardansatz. Sie richtet sich dabei nach dem MAR. Der MAR ist in Anhang 1 Ziff. 5 aufgeführt.

Your change, as a redline

Art. 83a Mindesteigenmittel

1 Nach dem einfachen Marktrisiko-Standardansatz sind die Mindesteigenmittel wie folgt zu berechnen: a. Die Mindesteigenmittel vor Skalierung zur Unterlegung des Zins-, des Aktienpreis-, des Währungs-, des Goldpreis- und des Rohstoffrisikos werden nach den Artikeln 84–86a berechnet. b. Der Wert nach Buchstabe a pro Risikokategorie wird mit dem Skalierungsfaktor der entsprechenden Risikokategorie multipliziert. c. Die nach Buchstabe b skalierten Werte aller Risikokategorien werden addiert. 2 Bei der Berechnung nach Absatz 1 Buchstabe a sind pro Risikokategorie die entsprechenden Risiken von Optionen zu berücksichtigen. 3 Der Skalierungsfaktor beträgt für: a. das Zinsrisiko: 1,3; b. das Aktienpreisrisiko: 3,5; c. das Währungs- und das Goldpreisrisiko: 1,2; d. das Rohstoffrisiko: 1,9. 4 Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach dem einfachen Marktrisiko-Standardansatz. Sie richtet sich dabei nach dem MAR. Der MAR ist in Anhang 1 Ziff. 5 aufgeführt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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