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Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 92d Interner Verlustmultiplikator

1 Banken mit einem Geschäftsindikator von über 1,25 Milliarden Franken müssen den internen Verlustmultiplikator auf der Basis von internen Verlustdaten berechnen. Der interne Verlustmultiplikator berechnet sich nach der Formel in Anhang 5a aus der Geschäftsindikatorkomponente und der Verlustkomponente. 2 Der interne Verlustmultiplikator muss jährlich auf der Basis der Jahresendinformationen berechnet werden. In den Fällen nach Artikel 93a Absätze 2–4 ist eine unterjährige Neuberechnung erforderlich. 3 Konsolidierungspflichtige Finanzgruppen mit einem konsolidierten Geschäftsindikator von über 1,25 Milliarden Franken müssen die Mindesteigenmittel unter Berücksichtigung interner Verlustdaten aller zur Finanzgruppe gehörenden Gesellschaften berechnen. Für zur Finanzgruppe gehörende Gesellschaften, welche die Anforderungen an die Verlustdaten nicht erfüllen, gilt Absatz 5 sinngemäss. 4 Für Banken mit einem Geschäftsindikator von höchstens 1,25 Milliarden Franken ist der interne Verlustmultiplikator gleich eins. Die Bank kann den internen Verlustmultiplikator mit Bewilligung der FINMA auf der Basis von internen Verlustdaten berechnen. Ein Wechsel zurück zu einem internen Verlustmultiplikator von eins ist nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren möglich. Die Bank muss der FINMA den Wechsel vorgängig mitteilen. 5 Für Banken, die den internen Verlustmultiplikator auf der Basis von internen Verlustdaten berechnen und die Anforderungen an die internen Verlustdaten nach Artikel 93, an die Berechnung der Verlustkomponente nach Artikel 93a oder an die Berechnung des Brutto- und des Nettoverlusts nach Artikel 94 nicht erfüllen, ist der interne Verlustmultiplikator gleich eins. Die FINMA kann im Einzelfall einen internen Verlustmultiplikator höher als eins verlangen.

Your change, as a redline

Art. 92d Interner Verlustmultiplikator

1 Banken mit einem Geschäftsindikator von über 1,25 Milliarden Franken müssen den internen Verlustmultiplikator auf der Basis von internen Verlustdaten berechnen. Der interne Verlustmultiplikator berechnet sich nach der Formel in Anhang 5a aus der Geschäftsindikatorkomponente und der Verlustkomponente. 2 Der interne Verlustmultiplikator muss jährlich auf der Basis der Jahresendinformationen berechnet werden. In den Fällen nach Artikel 93a Absätze 2–4 ist eine unterjährige Neuberechnung erforderlich. 3 Konsolidierungspflichtige Finanzgruppen mit einem konsolidierten Geschäftsindikator von über 1,25 Milliarden Franken müssen die Mindesteigenmittel unter Berücksichtigung interner Verlustdaten aller zur Finanzgruppe gehörenden Gesellschaften berechnen. Für zur Finanzgruppe gehörende Gesellschaften, welche die Anforderungen an die Verlustdaten nicht erfüllen, gilt Absatz 5 sinngemäss. 4 Für Banken mit einem Geschäftsindikator von höchstens 1,25 Milliarden Franken ist der interne Verlustmultiplikator gleich eins. Die Bank kann den internen Verlustmultiplikator mit Bewilligung der FINMA auf der Basis von internen Verlustdaten berechnen. Ein Wechsel zurück zu einem internen Verlustmultiplikator von eins ist nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren möglich. Die Bank muss der FINMA den Wechsel vorgängig mitteilen. 5 Für Banken, die den internen Verlustmultiplikator auf der Basis von internen Verlustdaten berechnen und die Anforderungen an die internen Verlustdaten nach Artikel 93, an die Berechnung der Verlustkomponente nach Artikel 93a oder an die Berechnung des Brutto- und des Nettoverlusts nach Artikel 94 nicht erfüllen, ist der interne Verlustmultiplikator gleich eins. Die FINMA kann im Einzelfall einen internen Verlustmultiplikator höher als eins verlangen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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