Propose a change

G vom 28. November 1989 über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15

1) Taggelder und Renten werden nach dem versicherten Verdienst bemessen. 2) Als versicherter Verdienst gilt für die Bemessung der Taggelder der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, für die Bemessung der Renten der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bezogene Lohn. 2a) Bei Bezug von Elterngeld im Sinne des Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetzes gilt als versicherter Verdienst für die Bemessung der Taggelder der letzte vor diesem Bezug bezogene Lohn, für die Bemessung der Renten der innerhalb eines Jahres vor diesem Bezug bezogene Lohn. 3) Die Regierung setzt durch Verordnung den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes fest und bezeichnet die dazugehörenden Nebenbezüge und Ersatzeinkünfte. Sie erlässt Bestimmungen über den versicherten Verdienst in Sonderfällen, namentlich bei: a) langdauernder Taggeldberechtigung; b) Berufskrankheiten; c) Versicherten, die nicht oder noch nicht den berufsüblichen Lohn erhalten; d) Versicherten, die unregelmässig beschäftigt sind.

Your change, as a redline

Art. 15

1) Taggelder und Renten werden nach dem versicherten Verdienst bemessen. 2) Als versicherter Verdienst gilt für die Bemessung der Taggelder der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, für die Bemessung der Renten der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bezogene Lohn. 2a) Bei Bezug von Elterngeld im Sinne des Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetzes gilt als versicherter Verdienst für die Bemessung der Taggelder der letzte vor diesem Bezug bezogene Lohn, für die Bemessung der Renten der innerhalb eines Jahres vor diesem Bezug bezogene Lohn. 3) Die Regierung setzt durch Verordnung den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes fest und bezeichnet die dazugehörenden Nebenbezüge und Ersatzeinkünfte. Sie erlässt Bestimmungen über den versicherten Verdienst in Sonderfällen, namentlich bei: a) langdauernder Taggeldberechtigung; b) Berufskrankheiten; c) Versicherten, die nicht oder noch nicht den berufsüblichen Lohn erhalten; d) Versicherten, die unregelmässig beschäftigt sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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