Propose a change

Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) [mit Anhang]

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 102 Authentische Texte

Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, wird beim Depositar hinterlegt; dieser übermittelt allen Vertragsparteien der Abkommen beglaubigte Abschriften. (Es folgen die Unterschriften) Vorbehalt und Erklärung Liechtensteins Vorbehalt zu Art. 75 Art. 75 des Protokolls I wird mit der Massgabe angewendet, dass a) Abs. 4 Bst. e gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht, die es gestatten, einen Angeklagten von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschliessen, der die Ordnung der Verhandlung stört oder dessen Anwesenheit die Vernehmung eines anderen Angeklagten, eines Zeugen oder Sachverständigen erschweren würde; b) Abs. 4 Bst. h gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht, die die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gestatten, in dem jemand wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist; c) Abs. 4 Bst. i gesetzlichen Regelungen bezüglich der Öffentlichkeit des Verfahrens und der Urteilsverkündung nicht entgegensteht. Erklärung zu Art. 90 Abs. 2 Bst. a Gemäss Art. 90 Abs. 2 Bst. a des Protokolls I erklärt das Fürstentum Liechtenstein, dass es gegenüber jeder anderen Hohen Vertragspartei, welche dieselbe Verpflichtung übernimmt, von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft die Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission anerkennt.

Your change, as a redline

Art. 102 Authentische Texte

Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, wird beim Depositar hinterlegt; dieser übermittelt allen Vertragsparteien der Abkommen beglaubigte Abschriften. (Es folgen die Unterschriften) Vorbehalt und Erklärung Liechtensteins Vorbehalt zu Art. 75 Art. 75 des Protokolls I wird mit der Massgabe angewendet, dass a) Abs. 4 Bst. e gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht, die es gestatten, einen Angeklagten von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschliessen, der die Ordnung der Verhandlung stört oder dessen Anwesenheit die Vernehmung eines anderen Angeklagten, eines Zeugen oder Sachverständigen erschweren würde; b) Abs. 4 Bst. h gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht, die die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gestatten, in dem jemand wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist; c) Abs. 4 Bst. i gesetzlichen Regelungen bezüglich der Öffentlichkeit des Verfahrens und der Urteilsverkündung nicht entgegensteht. Erklärung zu Art. 90 Abs. 2 Bst. a Gemäss Art. 90 Abs. 2 Bst. a des Protokolls I erklärt das Fürstentum Liechtenstein, dass es gegenüber jeder anderen Hohen Vertragspartei, welche dieselbe Verpflichtung übernimmt, von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft die Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission anerkennt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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