Richtlinien über die Vereinsförderung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Art der Beiträge
1 Einmalige Beiträge können in Form fester Beiträge, als Defizitgarantien oder als zinslose Darlehen gewährt werden. a) Feste Beiträge: 1. für bedeutende Vereinsjubiläen; als bedeutend werden Jubiläen der 25-Jahr-Reihe betrachtet. 2. für ausserordentliche Anschaffungen, z.B. Uniformen, Instrumente, Geräte, die für die Vereinstätigkeit unabdingbar sind und deren vollständige Eigenfinanzierung nicht tragbar ist. Als Richtlinie gilt eine Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinde von 25%. 3. für Vereine, die von der Einwohnergemeinde keinen Jahresbeitrag erhalten. 4. Beträge über CHF 2'000.00 werden mit einem Gemeinderatsbeschluss gewährt und in der Gemeinderechnung gesondert ausgewiesen. b) Defizitgarantien: 1. Ist bei einer Veranstaltung oder einem Projekt eines Vereins die Erzielung eines Gewinns wahrscheinlich, kann die Einwohnergemeinde zur finanziellen Absicherung eine Defizitgarantie abgeben. 2. Die Erfüllung erfolgt erst nach Vorlage einer Schlussrechnung. c) Darlehen: 1. Die Einwohnergemeinde kann einem Verein für Investitionen in die vereinseigene Infrastruktur mit schriftlichem Vertrag ein unverzinsliches Darlehen gewähren. Dieses ist bei einer Veräusserung der unterstützten Sache oder gemäss vertraglicher Absprache zurück zu erstatten. 2. Darlehen über CHF 5'000.00 werden mit einem Gemeinderatsbeschluss gewährt und in der Gemeinderechnung gesondert ausgewiesen.
Art. 2 Art der Beiträge
1 Einmalige Beiträge können in Form fester Beiträge, als Defizitgarantien oder als zinslose Darlehen gewährt werden. a) Feste Beiträge: 1. für bedeutende Vereinsjubiläen; als bedeutend werden Jubiläen der 25-Jahr-Reihe betrachtet. 2. für ausserordentliche Anschaffungen, z.B. Uniformen, Instrumente, Geräte, die für die Vereinstätigkeit unabdingbar sind und deren vollständige Eigenfinanzierung nicht tragbar ist. Als Richtlinie gilt eine Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinde von 25%. 3. für Vereine, die von der Einwohnergemeinde keinen Jahresbeitrag erhalten. 4. Beträge über CHF 2'000.00 werden mit einem Gemeinderatsbeschluss gewährt und in der Gemeinderechnung gesondert ausgewiesen. b) Defizitgarantien: 1. Ist bei einer Veranstaltung oder einem Projekt eines Vereins die Erzielung eines Gewinns wahrscheinlich, kann die Einwohnergemeinde zur finanziellen Absicherung eine Defizitgarantie abgeben. 2. Die Erfüllung erfolgt erst nach Vorlage einer Schlussrechnung. c) Darlehen: 1. Die Einwohnergemeinde kann einem Verein für Investitionen in die vereinseigene Infrastruktur mit schriftlichem Vertrag ein unverzinsliches Darlehen gewähren. Dieses ist bei einer Veräusserung der unterstützten Sache oder gemäss vertraglicher Absprache zurück zu erstatten. 2. Darlehen über CHF 5'000.00 werden mit einem Gemeinderatsbeschluss gewährt und in der Gemeinderechnung gesondert ausgewiesen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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