Richtlinien über die Vereinsförderung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Voraussetzungen
1 Voraussetzungen: a) Schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung unter Beilage folgender Unterlagen: 1. Statuten; 2. Liste der Vorstandsmitglieder mit Funktionsangaben; 3. Liste der Aktivmitglieder (mit Adress- und Jahrgangsangaben); 4. Jahresberichte, Rechnungsabschlüsse und Vermögensnachweise der letzten drei Jahre; 5. Budget und Jahresprogramm des aktuellen Jahres. b) Beiträge über CHF 2'000.00 werden verbunden mit einer Leistungsvereinbarung gewährt. c) Der Gesuchssteller darf nicht rechtlich integrierter Teil einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft sein. d) Der Gesuchsteller kann nachweisen, dass er während mindestens drei zusammenhängenden Jahren in der Gemeinde gewirkt hat. e) Der Gesuchsteller kann mindestens einen Drittel der jährlichen Ausgaben mit Einnahmen aus der eigenen Tätigkeit, Mitgliederbeiträgen und Zuwendungen Dritter (ohne Einrechnung des Gemeindebeitrages!) decken. f) Der Gesuchssteller verfügt über kein grosses finanzielles Vermögen. Als grosses Vermögen gilt: Die Summe des Vermögens übersteigt den finanziellen Gesamtaufwand der letzten fünf Vereinsjahre.
Art. 3 Voraussetzungen
1 Voraussetzungen: a) Schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung unter Beilage folgender Unterlagen: 1. Statuten; 2. Liste der Vorstandsmitglieder mit Funktionsangaben; 3. Liste der Aktivmitglieder (mit Adress- und Jahrgangsangaben); 4. Jahresberichte, Rechnungsabschlüsse und Vermögensnachweise der letzten drei Jahre; 5. Budget und Jahresprogramm des aktuellen Jahres. b) Beiträge über CHF 2'000.00 werden verbunden mit einer Leistungsvereinbarung gewährt. c) Der Gesuchssteller darf nicht rechtlich integrierter Teil einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft sein. d) Der Gesuchsteller kann nachweisen, dass er während mindestens drei zusammenhängenden Jahren in der Gemeinde gewirkt hat. e) Der Gesuchsteller kann mindestens einen Drittel der jährlichen Ausgaben mit Einnahmen aus der eigenen Tätigkeit, Mitgliederbeiträgen und Zuwendungen Dritter (ohne Einrechnung des Gemeindebeitrages!) decken. f) Der Gesuchssteller verfügt über kein grosses finanzielles Vermögen. Als grosses Vermögen gilt: Die Summe des Vermögens übersteigt den finanziellen Gesamtaufwand der letzten fünf Vereinsjahre.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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