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Richtlinien über die Vereinsförderung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Kriterien und Tarife

1 Zur Ermittlung der Beitragshöhe wird ein Verein gemäss den nachfolgenden Bemessungskriterien in den drei Bereichen fachliche Leitung, Infrastruktur / Material / Archiv sowie kulturelle Tätigkeit eingestuft. Wird ein Kriterium erfüllt, erhält der Verein die dafür vorgesehene Entschädigung. 2 Fachliche Leitung: a) Vereine mit einem vom Gemeinderat anerkannten Bedarf einer festen, professionellen Leitung (staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss im verlangten Fachbereich, Arbeitsvertrag, AHV-pflichtiger Lohn, berufliche Vorsorge): CHF 2'000.00 b) Vereine mit fester externer Leitung (Ausbildungsnachweis im verlangten Fachbereich, Arbeitsvertrag, AHV-pflichtiger Lohn): CHF 1'000.00 c) Vereine mit zusätzlichem professionellem Personal (zu Ausbildungszwecken, Assistenz der Leitung usw.) in dauernder, regelmässiger Beschäftigung (Arbeitsvertrag, AHV-pflichtig): CHF 1'000.00 pro Person total max. CHF 2'000.00 d) Vereine mit vereinsinterner Leitung (ehrenamtlich oder unregelmässige Entschädigung kleineren Ausmasses): CHF 500.00 3 Infrastruktur / Material / Archiv: a) Vereine mit eigener Infrastruktur: s. Darlehen b) Vereine mit eigenem Material (Kleidung, Instrumente, Geräte etc.): CHF 500.00–CHF 2'000.00 (je nach Vereinsgrösse und Ausmass) c) Vereine mit privatem, zur Vereinstätigkeit genutztem Material: CHF 500.00–CHF 1'000.00 (je nach Vereinsgrösse und Ausmass) d) Vereine mit eigenem Materialdepot und / oder Archiv (sofern es der Forschung zugänglich ist): CHF 200.00 bis CHF 500.00 4 Kulturelle Tätigkeit: a) Eigenproduktionen (Programmerarbeitung mit öffentlichen Auftritten): 1. 1 Produktion (Jahresdurchschnitt): CHF 200.00 2. 2 Produktionen (Jahresdurchschnitt): CHF 400.00 3. 3 Produktionen oder 2 Produktionen und weitere Auftritte (Jahresdurchschnitt): CHF 600.00 b) Auftrittshäufigkeit in der Öffentlichkeit und repräsentative Funktionen (z.B. musikalische Begleitung bei behördlichen Anlässen): 1. Sporadische Einsätze: separate Spenden (Freier Kredit GR) 2. bis 5 Veranstaltungen (Jahresdurchschnitt): CHF 250.00 3. über 5 Veranstaltungen (Jahresdurchschnitt): CHF 500.00 5 Die Gemeindeverwaltung nimmt unter Einbezug des jeweiligen Vereinsvorstandes eine grundsätzliche Einteilung vor. Diese wird von der Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat zur Genehmigung beantragt.

Your change, as a redline

Art. 5 Kriterien und Tarife

1 Zur Ermittlung der Beitragshöhe wird ein Verein gemäss den nachfolgenden Bemessungskriterien in den drei Bereichen fachliche Leitung, Infrastruktur / Material / Archiv sowie kulturelle Tätigkeit eingestuft. Wird ein Kriterium erfüllt, erhält der Verein die dafür vorgesehene Entschädigung. 2 Fachliche Leitung: a) Vereine mit einem vom Gemeinderat anerkannten Bedarf einer festen, professionellen Leitung (staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss im verlangten Fachbereich, Arbeitsvertrag, AHV-pflichtiger Lohn, berufliche Vorsorge): CHF 2'000.00 b) Vereine mit fester externer Leitung (Ausbildungsnachweis im verlangten Fachbereich, Arbeitsvertrag, AHV-pflichtiger Lohn): CHF 1'000.00 c) Vereine mit zusätzlichem professionellem Personal (zu Ausbildungszwecken, Assistenz der Leitung usw.) in dauernder, regelmässiger Beschäftigung (Arbeitsvertrag, AHV-pflichtig): CHF 1'000.00 pro Person total max. CHF 2'000.00 d) Vereine mit vereinsinterner Leitung (ehrenamtlich oder unregelmässige Entschädigung kleineren Ausmasses): CHF 500.00 3 Infrastruktur / Material / Archiv: a) Vereine mit eigener Infrastruktur: s. Darlehen b) Vereine mit eigenem Material (Kleidung, Instrumente, Geräte etc.): CHF 500.00–CHF 2'000.00 (je nach Vereinsgrösse und Ausmass) c) Vereine mit privatem, zur Vereinstätigkeit genutztem Material: CHF 500.00–CHF 1'000.00 (je nach Vereinsgrösse und Ausmass) d) Vereine mit eigenem Materialdepot und / oder Archiv (sofern es der Forschung zugänglich ist): CHF 200.00 bis CHF 500.00 4 Kulturelle Tätigkeit: a) Eigenproduktionen (Programmerarbeitung mit öffentlichen Auftritten): 1. 1 Produktion (Jahresdurchschnitt): CHF 200.00 2. 2 Produktionen (Jahresdurchschnitt): CHF 400.00 3. 3 Produktionen oder 2 Produktionen und weitere Auftritte (Jahresdurchschnitt): CHF 600.00 b) Auftrittshäufigkeit in der Öffentlichkeit und repräsentative Funktionen (z.B. musikalische Begleitung bei behördlichen Anlässen): 1. Sporadische Einsätze: separate Spenden (Freier Kredit GR) 2. bis 5 Veranstaltungen (Jahresdurchschnitt): CHF 250.00 3. über 5 Veranstaltungen (Jahresdurchschnitt): CHF 500.00 5 Die Gemeindeverwaltung nimmt unter Einbezug des jeweiligen Vereinsvorstandes eine grundsätzliche Einteilung vor. Diese wird von der Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat zur Genehmigung beantragt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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