Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
(1) Die Prüfgeräte müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik kalibriert sein. (2) Die Prüfstelle muß sich an von der anerkennenden Behörde bestimmten Ringversuchen und Vergleichsuntersuchungen beteiligen. (3) Die Prüfstelle hat Berichte über die Durchführung und die Ergebnisse der Prüfungen anzufertigen und zu dokumentieren. Diese müssen Angaben zum Prüfgegenstand, zum Prüfdatum, zum beteiligten Prüfpersonal, zu den angewandten Prüfverfahren entsprechend den technischen Anforderungen nach § 4 Abs. 4, zu den Prüfergebnissen und zum Herstellwerk enthalten. Die Prüfberichte sind vom Leiter der Prüfstelle oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Die Berichte und die begleitenden Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und der anerkennenden Behörde oder der von dieser bestimmten Stelle auf Verlangen vorzulegen.
§ 6 Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
(1) Die Prüfgeräte müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik kalibriert sein. (2) Die Prüfstelle muß sich an von der anerkennenden Behörde bestimmten Ringversuchen und Vergleichsuntersuchungen beteiligen. (3) Die Prüfstelle hat Berichte über die Durchführung und die Ergebnisse der Prüfungen anzufertigen und zu dokumentieren. Diese müssen Angaben zum Prüfgegenstand, zum Prüfdatum, zum beteiligten Prüfpersonal, zu den angewandten Prüfverfahren entsprechend den technischen Anforderungen nach § 4 Abs. 4, zu den Prüfergebnissen und zum Herstellwerk enthalten. Die Prüfberichte sind vom Leiter der Prüfstelle oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Die Berichte und die begleitenden Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und der anerkennenden Behörde oder der von dieser bestimmten Stelle auf Verlangen vorzulegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.