Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 7 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
(1) Die Überwachungsstelle muß über eine ausreichende Zahl an Beschäftigten mit der für die Überwachungsaufgaben notwendigen Ausbildung und beruflichen Erfahrung verfügen. Ihr muß ein Leiter vorstehen, dem die Aufsicht über alle Beschäftigten der Überwachungsstelle obliegt. Der Leiter oder sein Stellvertreter müssen über eine auf den Tätigkeitsbereich der Überwachungsstelle bezogene Ausbildung technisch-naturwissenschaftlicher Art mit Abschluß an einer Fachhochschule oder Universität verfügen und eine dreijährige praktische Berufserfahrung im Bereich der Überwachung von Bauprodukten nachweisen. Anzahl und Qualifikation der übrigen Beschäftigten richten sich nach Art und Umfang der beantragten Tätigkeiten und den dabei zu beachtenden technischen Anforderungen. (2) Die Überwachungsstelle muß ferner verfügen über 1. schriftliche Anweisungen über Art und Umfang der Überwachungen und 2. ein System zur Aufzeichnung und Dokumentation der Überwachungen.
§ 7 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
(1) Die Überwachungsstelle muß über eine ausreichende Zahl an Beschäftigten mit der für die Überwachungsaufgaben notwendigen Ausbildung und beruflichen Erfahrung verfügen. Ihr muß ein Leiter vorstehen, dem die Aufsicht über alle Beschäftigten der Überwachungsstelle obliegt. Der Leiter oder sein Stellvertreter müssen über eine auf den Tätigkeitsbereich der Überwachungsstelle bezogene Ausbildung technisch-naturwissenschaftlicher Art mit Abschluß an einer Fachhochschule oder Universität verfügen und eine dreijährige praktische Berufserfahrung im Bereich der Überwachung von Bauprodukten nachweisen. Anzahl und Qualifikation der übrigen Beschäftigten richten sich nach Art und Umfang der beantragten Tätigkeiten und den dabei zu beachtenden technischen Anforderungen. (2) Die Überwachungsstelle muß ferner verfügen über 1. schriftliche Anweisungen über Art und Umfang der Überwachungen und 2. ein System zur Aufzeichnung und Dokumentation der Überwachungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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