Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 103
b) Steuerbefreiung beim Heimfall 1 Anlagen und Installationen, welche dem verfügungsberechtigten Gemeinwesen in Ausübung der Heimfallrechte oder durch Rückkauf anfallen und der Energieversorgung derselben dienen, unterliegen nicht der Kapitalgewinnsteuer. 2 Einzig die Realisierung stiller Reserven unterliegt der Kapitalgewinnsteuer, sofern diese durch eine Buchhaltung, durch den Verkauf oder durch eine Sacheinlage gegen Entgelt in das Vermögen eines Gemeindeverbandes, einer Personen- oder Kapitalgesellschaft eingebracht werden und soweit diese Einlagen nicht einzig die Energieversorgung des verfügungsberechtigten Gemeinwesens zum Zweck haben. Der Steueransatz beträgt vier Prozent für die Gemeinde- und vier Prozent für die Kantonssteuern. 3 Die Bestimmungen betreffend die Ersatzbeschaffung (im Sinne der geltenden Steuergesetzgebung) sind analog anwendbar. Die Anwendung dieser Bestimmungen obliegt den kantonalen Steuerbehörden. 4 Das Verfahren über die Veranlagung, das Einsprache- und Rekursverfahren richtet sich nach dem geltenden Steuergesetz.
Art. 103
b) Steuerbefreiung beim Heimfall 1 Anlagen und Installationen, welche dem verfügungsberechtigten Gemeinwesen in Ausübung der Heimfallrechte oder durch Rückkauf anfallen und der Energieversorgung derselben dienen, unterliegen nicht der Kapitalgewinnsteuer. 2 Einzig die Realisierung stiller Reserven unterliegt der Kapitalgewinnsteuer, sofern diese durch eine Buchhaltung, durch den Verkauf oder durch eine Sacheinlage gegen Entgelt in das Vermögen eines Gemeindeverbandes, einer Personen- oder Kapitalgesellschaft eingebracht werden und soweit diese Einlagen nicht einzig die Energieversorgung des verfügungsberechtigten Gemeinwesens zum Zweck haben. Der Steueransatz beträgt vier Prozent für die Gemeinde- und vier Prozent für die Kantonssteuern. 3 Die Bestimmungen betreffend die Ersatzbeschaffung (im Sinne der geltenden Steuergesetzgebung) sind analog anwendbar. Die Anwendung dieser Bestimmungen obliegt den kantonalen Steuerbehörden. 4 Das Verfahren über die Veranlagung, das Einsprache- und Rekursverfahren richtet sich nach dem geltenden Steuergesetz.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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