Propose a change

Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

Konzessionsgesuch 1 Die Gesuche um Erteilung einer Wasserrechtskonzession sind an die in Artikel 9 dieses Gesetzes aufgeführte zuständige Behörde zu richten. Das Projekt, das dem Konzessionsgesuch beigelegt werden muss, hat den nachfolgenden obligatorischen Inhalt aufzuweisen: a) die Beschreibung der Anlagen: Wasserfassungen (Wehr- oder Talsperre) mit Koten, Staukoten, Speicher- oder Laufwerk, Wasserzuleitung und -ab-leitung, Wasserschloss und Druckleitung, Zentralen, Pumpanlagen, Dauerkurve der Wassermengen der zu nutzenden Gewässer sowie die Dauerkurve der nutzbaren Wassermengen, Speicherinhalt, Brutto- und Nettogefälle und Leistungsverhältnisse; b) eine Übersichtskarte im Massstab 1:50'000; c) einen Situationsplan der wichtigsten Anlagen im Massstab 1:5'000; d) ein Längenprofil im Massstab 1:10'000; e) den Baukostenvoranschlag und die Finanzierung; f) einen geologischen Gesamtbericht; g) einen Umweltverträglichkeitsbericht im Sinne der einschlägigen Spezialgesetzgebung; h) Angaben über den Transport und die voraussichtliche Verwendung der elektrischen Energie. 2 Bei der Abänderung, Erneuerung oder Neuerteilung von Wasserrechtskonzessionen bestehender Werkanlagen kann die zuständige Behörde hinsichtlich des obligatorischen Inhalts Ausnahmen gewähren. * 3 Im Falle eines Antrags auf (vorzeitige) Konzessionserneuerung oder einer wesentlichen Konzessionsänderung ist dem Gesuch ein vollständiger Bericht über die Einhaltung der Pflicht zur Durchführung von Unterhalts- und

Your change, as a redline

Art. 12

Konzessionsgesuch 1 Die Gesuche um Erteilung einer Wasserrechtskonzession sind an die in Artikel 9 dieses Gesetzes aufgeführte zuständige Behörde zu richten. Das Projekt, das dem Konzessionsgesuch beigelegt werden muss, hat den nachfolgenden obligatorischen Inhalt aufzuweisen: a) die Beschreibung der Anlagen: Wasserfassungen (Wehr- oder Talsperre) mit Koten, Staukoten, Speicher- oder Laufwerk, Wasserzuleitung und -ab-leitung, Wasserschloss und Druckleitung, Zentralen, Pumpanlagen, Dauerkurve der Wassermengen der zu nutzenden Gewässer sowie die Dauerkurve der nutzbaren Wassermengen, Speicherinhalt, Brutto- und Nettogefälle und Leistungsverhältnisse; b) eine Übersichtskarte im Massstab 1:50'000; c) einen Situationsplan der wichtigsten Anlagen im Massstab 1:5'000; d) ein Längenprofil im Massstab 1:10'000; e) den Baukostenvoranschlag und die Finanzierung; f) einen geologischen Gesamtbericht; g) einen Umweltverträglichkeitsbericht im Sinne der einschlägigen Spezialgesetzgebung; h) Angaben über den Transport und die voraussichtliche Verwendung der elektrischen Energie. 2 Bei der Abänderung, Erneuerung oder Neuerteilung von Wasserrechtskonzessionen bestehender Werkanlagen kann die zuständige Behörde hinsichtlich des obligatorischen Inhalts Ausnahmen gewähren. * 3 Im Falle eines Antrags auf (vorzeitige) Konzessionserneuerung oder einer wesentlichen Konzessionsänderung ist dem Gesuch ein vollständiger Bericht über die Einhaltung der Pflicht zur Durchführung von Unterhalts- und

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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