Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 49
2. Dauer und Ende der Wasserrechtskonzession 1 Die Wasserrechtskonzession hat eine Dauer von höchstens 80 Jahren von der Eröffnung des Betriebes an. 2 Der Zeitpunkt der Betriebseröffnung wird vom Staatsrat im Einvernehmen mit dem Konzessionär und dem verfügungsberechtigten Gemeinwesen bestimmt. 3 Die Eröffnung des Betriebes entspricht dem Zeitpunkt, da die erste Gruppe regelmässig Strom zu erzeugen beginnt. 4 Für Wasserkraftanlagen mit mehreren Zentralen kann indessen der Staatsrat auf begründetes Gesuch des Konzessionärs und nach Anhören der Verleihungsbehörde von diesem Grundsatz abweichen um der stufenweisen Inbetriebsetzung Rechnung zu tragen. 5 Bei der Erteilung einer Wasserrechtskonzession für eine bereits bestehende Wasserkraftanlage beginnt die Dauer in der Regel mit dem Tag der Beendigung der alten Wasserrechtskonzession. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das verfügungsberechtigte Gemeinwesen die Wasserkraftanlage bis zur Erteilung einer Wasserrechtskonzession selbst betreibt.
Art. 49
2. Dauer und Ende der Wasserrechtskonzession 1 Die Wasserrechtskonzession hat eine Dauer von höchstens 80 Jahren von der Eröffnung des Betriebes an. 2 Der Zeitpunkt der Betriebseröffnung wird vom Staatsrat im Einvernehmen mit dem Konzessionär und dem verfügungsberechtigten Gemeinwesen bestimmt. 3 Die Eröffnung des Betriebes entspricht dem Zeitpunkt, da die erste Gruppe regelmässig Strom zu erzeugen beginnt. 4 Für Wasserkraftanlagen mit mehreren Zentralen kann indessen der Staatsrat auf begründetes Gesuch des Konzessionärs und nach Anhören der Verleihungsbehörde von diesem Grundsatz abweichen um der stufenweisen Inbetriebsetzung Rechnung zu tragen. 5 Bei der Erteilung einer Wasserrechtskonzession für eine bereits bestehende Wasserkraftanlage beginnt die Dauer in der Regel mit dem Tag der Beendigung der alten Wasserrechtskonzession. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das verfügungsberechtigte Gemeinwesen die Wasserkraftanlage bis zur Erteilung einer Wasserrechtskonzession selbst betreibt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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