Propose a change

Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

Nutzung der öffentlichen Gewässer durch das verfügungsberechtigte Gemeinwesen 1 Der Kanton und die Gemeinden sind befugt, ihre Wasserkräfte selber in eigenen Wasserwerken nutzbar zu machen. 2 Die Projekte des Kantons zur Ausnutzung der eigenen Wasserkräfte bedürfen eines Entscheides des Staatsrates, welcher vom Grossen Rat genehmigt wird, diejenigen der Gemeinden der Beschlussfassung des Gemeinderates unter Vorbehalt der Zustimmung der Urversammlung oder des Generalrates und der Genehmigung des Staatsrates. 3 Bei neu anzulegenden oder bei der Übernahme bestehender Wasserkraftanlagen setzt die betroffene Gemeinde das zuständige Departement hiervon in Kenntnis. Auf Antrag einer Gemeinde kann das zuständige Departement die Pläne der anzulegenden Werke im Rahmen eines Vorverfahrens daraufhin überprüfen, ob sie in ihrer generellen Anlage der zweckmässigen Nutzbarmachung der Wasserkräfte und dem öffentlichen Interesse entsprechen. 4 Die Genehmigung des Staatsrates ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer kommunalen Wasserrechtskonzession zu gewahren.

Your change, as a redline

Art. 5

Nutzung der öffentlichen Gewässer durch das verfügungsberechtigte Gemeinwesen 1 Der Kanton und die Gemeinden sind befugt, ihre Wasserkräfte selber in eigenen Wasserwerken nutzbar zu machen. 2 Die Projekte des Kantons zur Ausnutzung der eigenen Wasserkräfte bedürfen eines Entscheides des Staatsrates, welcher vom Grossen Rat genehmigt wird, diejenigen der Gemeinden der Beschlussfassung des Gemeinderates unter Vorbehalt der Zustimmung der Urversammlung oder des Generalrates und der Genehmigung des Staatsrates. 3 Bei neu anzulegenden oder bei der Übernahme bestehender Wasserkraftanlagen setzt die betroffene Gemeinde das zuständige Departement hiervon in Kenntnis. Auf Antrag einer Gemeinde kann das zuständige Departement die Pläne der anzulegenden Werke im Rahmen eines Vorverfahrens daraufhin überprüfen, ob sie in ihrer generellen Anlage der zweckmässigen Nutzbarmachung der Wasserkräfte und dem öffentlichen Interesse entsprechen. 4 Die Genehmigung des Staatsrates ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer kommunalen Wasserrechtskonzession zu gewahren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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