Propose a change

Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 54 macht. *

4. Ablauf der Konzessionsdauer mit Ausübung des Heimfallrechts 1 Das Heimfallrecht an einem Wasserkraftwerk stellt ein Gestaltungsrecht des verfügungsberechtigten Gemeinwesens (Kanton oder Gemeinde) dar. 2 Das verfügungsberechtigte Gemeinwesen ist berechtigt, im Rahmen der Ausübung des Heimfallrechts die nachstehend genannten Werkanlagen wie folgt zu übernehmen: a) Unentgeltlich: Die auf öffentlichem und privatem Boden errichteten Anlagen zum Stauen und Fassen, Zu- oder Ableiten oder Umwälzen des Wassers, die Pumpanlagen, die Turbinen sowie die für den Betrieb dieser Anlagen notwendigen elektrischen Einrichtungen und Installationen mit den dazugehörenden Gebäulichkeiten oder Kavernen, in denen sie sich befinden, sowie den zum Betrieb des Wasserkraftwerks dienenden Boden; b) Gegen billige Entschädigung: Die Anlagen zum Erzeugen, Umwandeln und Fortleiten elektrischer Energie, die Dienst- und Verwaltungsgebäude, soweit diese Objekte auf Kantonsgebiet liegen. 3 Bei grenzüberschreitenden Wasserkraftwerken werden die Anlagen und Transportleitungen vom Heimfall erfasst, soweit sie im Eigentum des Beliehenen sind und (oder) Zugehör des Werkes bilden, von dem sie ausgehen. 4 Soweit das verfügungsberechtigte Gemeinwesen die Abtretung der elektrischen Anlagen im Sinne von Absatz 2 Buchstabe b verlangt, ist der Konzessionär verpflichtet, das gesamte (bewegliche und unbewegliche) Eigentum zu übertragen. Die Pflicht zur Übernahme des elektrischen Teils durch das verfügungsberechtigte Gemeinwesen, gemäss Artikel 67 Absatz 2 WRG, bleibt vorbehalten.

Your change, as a redline

Art. 54 macht. *

4. Ablauf der Konzessionsdauer mit Ausübung des Heimfallrechts 1 Das Heimfallrecht an einem Wasserkraftwerk stellt ein Gestaltungsrecht des verfügungsberechtigten Gemeinwesens (Kanton oder Gemeinde) dar. 2 Das verfügungsberechtigte Gemeinwesen ist berechtigt, im Rahmen der Ausübung des Heimfallrechts die nachstehend genannten Werkanlagen wie folgt zu übernehmen: a) Unentgeltlich: Die auf öffentlichem und privatem Boden errichteten Anlagen zum Stauen und Fassen, Zu- oder Ableiten oder Umwälzen des Wassers, die Pumpanlagen, die Turbinen sowie die für den Betrieb dieser Anlagen notwendigen elektrischen Einrichtungen und Installationen mit den dazugehörenden Gebäulichkeiten oder Kavernen, in denen sie sich befinden, sowie den zum Betrieb des Wasserkraftwerks dienenden Boden; b) Gegen billige Entschädigung: Die Anlagen zum Erzeugen, Umwandeln und Fortleiten elektrischer Energie, die Dienst- und Verwaltungsgebäude, soweit diese Objekte auf Kantonsgebiet liegen. 3 Bei grenzüberschreitenden Wasserkraftwerken werden die Anlagen und Transportleitungen vom Heimfall erfasst, soweit sie im Eigentum des Beliehenen sind und (oder) Zugehör des Werkes bilden, von dem sie ausgehen. 4 Soweit das verfügungsberechtigte Gemeinwesen die Abtretung der elektrischen Anlagen im Sinne von Absatz 2 Buchstabe b verlangt, ist der Konzessionär verpflichtet, das gesamte (bewegliche und unbewegliche) Eigentum zu übertragen. Die Pflicht zur Übernahme des elektrischen Teils durch das verfügungsberechtigte Gemeinwesen, gemäss Artikel 67 Absatz 2 WRG, bleibt vorbehalten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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