Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 71
Umfang der Wasserkraftsteuer und des kantonalen Vorausfinanzierungsfonds 1 Der Kanton erhebt von jedem Betrieb, der Wasserkräfte ausnutzt, von der Inbetriebsetzung des Werkes an, eine besondere Wasserkraftsteuer, welche 60 Prozent des nach dem Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vorgesehenen Höchstansatzes beträgt. 2 … * 2bis Dieser Fonds wird dem Kanton und den Gemeinden zur Verfügung gestellt, die ihn im Verhältnis zu ihren Rechten an der nach diesem Gesetz organisierten Gesellschaft nutzen. * 3 Dieser Fonds ist von allen Steuern befreit und wird vom zuständigen Departement verwaltet. 4 Falls die ordentlichen Mittel des Finanzierungsfonds nicht zur Liberierung des Aktienkapitals der Walliser Elektrizitätsgesellschaft AG ausreichen, kann der Staatsrat dem Fonds Vorschüsse in Form von Darlehen gewähren. * 5 Der Staatsrat kann auf Begehren für eine bestimmte Dauer die besondere Wasserkraftsteuer für die im Kanton produzierte elektrische Energie herabsetzen, wenn diese Energie durch wirtschaftlich bedeutende Betriebe, welche im Kanton ansässig sind, verbraucht wird und unter der Bedingung, dass diese Betriebe von dieser Herabsetzung einen direkten Vorteil ziehen. 6 Die Steuerbefreiung des Bundes bleibt vorbehalten.
Art. 71
Umfang der Wasserkraftsteuer und des kantonalen Vorausfinanzierungsfonds 1 Der Kanton erhebt von jedem Betrieb, der Wasserkräfte ausnutzt, von der Inbetriebsetzung des Werkes an, eine besondere Wasserkraftsteuer, welche 60 Prozent des nach dem Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vorgesehenen Höchstansatzes beträgt. 2 … * 2bis Dieser Fonds wird dem Kanton und den Gemeinden zur Verfügung gestellt, die ihn im Verhältnis zu ihren Rechten an der nach diesem Gesetz organisierten Gesellschaft nutzen. * 3 Dieser Fonds ist von allen Steuern befreit und wird vom zuständigen Departement verwaltet. 4 Falls die ordentlichen Mittel des Finanzierungsfonds nicht zur Liberierung des Aktienkapitals der Walliser Elektrizitätsgesellschaft AG ausreichen, kann der Staatsrat dem Fonds Vorschüsse in Form von Darlehen gewähren. * 5 Der Staatsrat kann auf Begehren für eine bestimmte Dauer die besondere Wasserkraftsteuer für die im Kanton produzierte elektrische Energie herabsetzen, wenn diese Energie durch wirtschaftlich bedeutende Betriebe, welche im Kanton ansässig sind, verbraucht wird und unter der Bedingung, dass diese Betriebe von dieser Herabsetzung einen direkten Vorteil ziehen. 6 Die Steuerbefreiung des Bundes bleibt vorbehalten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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