Propose a change

Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 99

Strafbestimmungen 1 Zuwiderhandlungen gegen das vorliegende Gesetz sowie die Ausführungsvorschriften und die sich daraus ableitenden Entscheide sowie die Vorlage eines den tatsächlichen Verhältnissen widersprechenden Berichts gemäss Artikel 12 Absatz 3 beziehungsweise gemäss Artikel 55 Absatz 3 werden vom zuständigen Departement mit einer Busse von 1'000 Franken bis 200'000 Franken bestraft. * 2 Wenn die Zuwiderhandlung in der Geschäftsführung einer juristischen Person, einer Kollektivgesellschaft oder einer anderen Gemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit begangen wird, ist es erlaubt auf die Verfolgung der strafbaren Person zu verzichten und an deren Stelle die juristische Person, die Kollektivgesellschaft oder die Gemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit zur Zahlung der Busse zu verurteilen. 3 Vorbehalten bleibt das Recht der zuständigen Behörde: a) die Verwirkung der Wasserrechtskonzession zu verfügen (Art. 52 dieses Gesetzes); b) die Wiederherstellung des dem Gesetz oder der Wasserrechtskonzession entsprechenden Zustandes anzuordnen.

Your change, as a redline

Art. 99

Strafbestimmungen 1 Zuwiderhandlungen gegen das vorliegende Gesetz sowie die Ausführungsvorschriften und die sich daraus ableitenden Entscheide sowie die Vorlage eines den tatsächlichen Verhältnissen widersprechenden Berichts gemäss Artikel 12 Absatz 3 beziehungsweise gemäss Artikel 55 Absatz 3 werden vom zuständigen Departement mit einer Busse von 1'000 Franken bis 200'000 Franken bestraft. * 2 Wenn die Zuwiderhandlung in der Geschäftsführung einer juristischen Person, einer Kollektivgesellschaft oder einer anderen Gemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit begangen wird, ist es erlaubt auf die Verfolgung der strafbaren Person zu verzichten und an deren Stelle die juristische Person, die Kollektivgesellschaft oder die Gemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit zur Zahlung der Busse zu verurteilen. 3 Vorbehalten bleibt das Recht der zuständigen Behörde: a) die Verwirkung der Wasserrechtskonzession zu verfügen (Art. 52 dieses Gesetzes); b) die Wiederherstellung des dem Gesetz oder der Wasserrechtskonzession entsprechenden Zustandes anzuordnen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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