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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 5 Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“

Im Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung der rechtlichen und personellen Rahmenbedingungen sowie unter Anwendung berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Mitarbeitende oder ein Team zu führen und zu motivieren. Sie hat nachzuweisen, dass sie die fachliche und personale Entwicklung von Mitarbeitenden anleiten kann, komplexe personal- und fachbezogene Situationen und Lösungswege gegenüber einem Team argumentativ vertreten und unter Zugrundelegung von Gesprächs- und Präsentationstechniken weiterentwickeln kann und dass sie Fachwissen an der Schnittstelle zur Leitungsebene anwenden kann. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. im Bereich Kanzleimanagement: a) Einführen und Optimieren von Prozessabläufen, b) Gestalten von Arbeitsplätzen einschließlich der Gestaltung von mobilem Arbeiten, c) aktives Einholen und Berücksichtigen von Feedback, d) Anwenden von Methoden des Konflikt- und Beschwerdemanagements sowie e) zielgerichtetes Kommunizieren mit internen und externen Beteiligten, auch unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte, 2. im Bereich Personalmanagement: a) Erstellen von Personalplanungskonzepten und Anforderungsprofilen, b) Vorbereiten und Durchführen von Einstellungsgesprächen, c) Vorbereiten und Durchführen von Personalentwicklungsgesprächen sowie Ableiten von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, d) Anwenden von Methoden in der Personal- und Teamführung einschließlich Methoden des Zeit- und Selbstmanagements unter Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien sowie e) Berücksichtigen praxisbezogener Schwerpunkte des Arbeitsrechts, der Arbeitsvertragsgestaltung und des Sozialversicherungsrechts, einschließlich des Berufsausbildungs- und des Jugendschutzrechts, sowie von Arbeitsschutzvorschriften, 3. im Bereich Berufsausbildung: a) Planen und Organisieren der Berufsausbildung unter Berücksichtigung von Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen des dualen Systems der Berufsausbildung sowie Koordinieren und Abstimmen von Aufgaben und Verantwortungsbereichen für die Durchführung der Ausbildung, b) Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans und Sicherstellen der Lernortkooperation zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung sowie Umsetzen der hierfür notwendigen administrativen Maßnahmen, c) Ableiten von Lern- und Arbeitsaufgaben aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und methodisches Gestalten von Ausbildungssituationen mit dem Ziel, die fachliche, persönliche und soziale Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, sowie d) Schaffen von lernförderlichen Bedingungen und Einholen und Berücksichtigen von wechselseitigem Feedback.

Your change, as a redline

§ 5 Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“

Im Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung der rechtlichen und personellen Rahmenbedingungen sowie unter Anwendung berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Mitarbeitende oder ein Team zu führen und zu motivieren. Sie hat nachzuweisen, dass sie die fachliche und personale Entwicklung von Mitarbeitenden anleiten kann, komplexe personal- und fachbezogene Situationen und Lösungswege gegenüber einem Team argumentativ vertreten und unter Zugrundelegung von Gesprächs- und Präsentationstechniken weiterentwickeln kann und dass sie Fachwissen an der Schnittstelle zur Leitungsebene anwenden kann. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. im Bereich Kanzleimanagement: a) Einführen und Optimieren von Prozessabläufen, b) Gestalten von Arbeitsplätzen einschließlich der Gestaltung von mobilem Arbeiten, c) aktives Einholen und Berücksichtigen von Feedback, d) Anwenden von Methoden des Konflikt- und Beschwerdemanagements sowie e) zielgerichtetes Kommunizieren mit internen und externen Beteiligten, auch unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte, 2. im Bereich Personalmanagement: a) Erstellen von Personalplanungskonzepten und Anforderungsprofilen, b) Vorbereiten und Durchführen von Einstellungsgesprächen, c) Vorbereiten und Durchführen von Personalentwicklungsgesprächen sowie Ableiten von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, d) Anwenden von Methoden in der Personal- und Teamführung einschließlich Methoden des Zeit- und Selbstmanagements unter Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien sowie e) Berücksichtigen praxisbezogener Schwerpunkte des Arbeitsrechts, der Arbeitsvertragsgestaltung und des Sozialversicherungsrechts, einschließlich des Berufsausbildungs- und des Jugendschutzrechts, sowie von Arbeitsschutzvorschriften, 3. im Bereich Berufsausbildung: a) Planen und Organisieren der Berufsausbildung unter Berücksichtigung von Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen des dualen Systems der Berufsausbildung sowie Koordinieren und Abstimmen von Aufgaben und Verantwortungsbereichen für die Durchführung der Ausbildung, b) Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans und Sicherstellen der Lernortkooperation zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung sowie Umsetzen der hierfür notwendigen administrativen Maßnahmen, c) Ableiten von Lern- und Arbeitsaufgaben aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und methodisches Gestalten von Ausbildungssituationen mit dem Ziel, die fachliche, persönliche und soziale Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, sowie d) Schaffen von lernförderlichen Bedingungen und Einholen und Berücksichtigen von wechselseitigem Feedback.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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