Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 4 Gesetzliches Schiedsgericht
(1) Für die Nachprüfung ablehnender Entscheidungen des Auslandsbevollmächtigten wird nach § 35 des Gesetzes für Belgien ein Schiedsgericht eingerichtet. (2) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, und zwar aus einem Vorsitzer und zwei Beisitzern. Die Schiedsrichter werden unter sinngemäßer Anwendung des § 77 des Gesetzes vom Bundesminister der Finanzen ernannt. Die Ernennung wird vom Bundesminister der Finanzen im Bundesanzeiger bekanntgemacht. (3) Für jeden Schiedsrichter ist für den Fall seiner Behinderung ein Vertreter zu ernennen. Für die Vertreter gilt Absatz 2 sinngemäß. (4) Der Bundesminister der Finanzen kann die Ernennung der Schiedsrichter widerrufen, wenn sie ihre Amtspflichten gröblich verletzen. § 77 des Gesetzes gilt sinngemäß. Für die Ernennung eines Nachfolgers gilt Absatz 2.
§ 4 Gesetzliches Schiedsgericht
(1) Für die Nachprüfung ablehnender Entscheidungen des Auslandsbevollmächtigten wird nach § 35 des Gesetzes für Belgien ein Schiedsgericht eingerichtet. (2) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, und zwar aus einem Vorsitzer und zwei Beisitzern. Die Schiedsrichter werden unter sinngemäßer Anwendung des § 77 des Gesetzes vom Bundesminister der Finanzen ernannt. Die Ernennung wird vom Bundesminister der Finanzen im Bundesanzeiger bekanntgemacht. (3) Für jeden Schiedsrichter ist für den Fall seiner Behinderung ein Vertreter zu ernennen. Für die Vertreter gilt Absatz 2 sinngemäß. (4) Der Bundesminister der Finanzen kann die Ernennung der Schiedsrichter widerrufen, wenn sie ihre Amtspflichten gröblich verletzen. § 77 des Gesetzes gilt sinngemäß. Für die Ernennung eines Nachfolgers gilt Absatz 2.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.