Propose a change

Reglement über offene Verwaltungsdaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17

1 Die Katalogbetreiberin überprüft vor der ersten Veröf fentlichung, ob: a. ein Entscheid der Leitung der zuständigen Organisations einheit gemäss Art. 26 Abs. 1 zur Veröffentlichung der Da tensätze vorliegt; b. die Beschreibung der Datensätze vollständig und nachvoll ziehbar ist; c. die Datensätze dem qualitativen Standard des Open Data Katalogs entsprechen. 2 Sie stellt sicher, dass aufgrund einer neuen Veröffentlichung eines Datensatzes im Zusammenhang mit anderen im Open Data-Katalog veröffentlichten Datensätzen keine personenbe zogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung entste hen. 3 Sie trifft mit der zuständigen Organisationseinheit vor der Ver öffentlichung die nötigen Massnahmen, wenn eine der Voraus setzungen nicht erfüllt ist. D. Überprüfung offener Verwaltungsdaten Art. 18 1 Die zuständige Organisationseinheit überprüft nach der Veröffentlichung regelmässig, ob ihre offenen Verwaltungsdaten dem aktuellsten Stand entsprechen. 2 Sie übermittelt der Katalogbetreiberin die aktualisierten Daten sätze. 3 Sie teilt der Katalogbetreiberin mit, wenn die Aktualisierung zu einer Änderung in der Struktur des Datensatzes führt. 4 Bei Änderungen in der Struktur eines Datensatzes nimmt die

Your change, as a redline

Art. 17

1 Die Katalogbetreiberin überprüft vor der ersten Veröf fentlichung, ob: a. ein Entscheid der Leitung der zuständigen Organisations einheit gemäss Art. 26 Abs. 1 zur Veröffentlichung der Da tensätze vorliegt; b. die Beschreibung der Datensätze vollständig und nachvoll ziehbar ist; c. die Datensätze dem qualitativen Standard des Open Data Katalogs entsprechen. 2 Sie stellt sicher, dass aufgrund einer neuen Veröffentlichung eines Datensatzes im Zusammenhang mit anderen im Open Data-Katalog veröffentlichten Datensätzen keine personenbe zogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung entste hen. 3 Sie trifft mit der zuständigen Organisationseinheit vor der Ver öffentlichung die nötigen Massnahmen, wenn eine der Voraus setzungen nicht erfüllt ist. D. Überprüfung offener Verwaltungsdaten Art. 18 1 Die zuständige Organisationseinheit überprüft nach der Veröffentlichung regelmässig, ob ihre offenen Verwaltungsdaten dem aktuellsten Stand entsprechen. 2 Sie übermittelt der Katalogbetreiberin die aktualisierten Daten sätze. 3 Sie teilt der Katalogbetreiberin mit, wenn die Aktualisierung zu einer Änderung in der Struktur des Datensatzes führt. 4 Bei Änderungen in der Struktur eines Datensatzes nimmt die

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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