Reglement über offene Verwaltungsdaten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 27 ten gemäss
3 Die zuständige Organisationseinheit informiert die Katalogbe treiberin über die Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Art. 27 1 Die zuständigen Organisationseinheiten bezeichnen mindestens eine Ansprechperson für offene Verwaltungsdaten. 2 Die Ansprechperson koordiniert die interne Umsetzung dieses Reglements. Verantwortlich keit a. Prüfung und Entscheid b. mehrere Or ganisations einheiten Zuweisung der Verantwortlich keiten Ansprechperson für offene Ver waltungsdaten 8Reglement über offene Verwaltungsdaten 170.410 3 Die Ansprechperson ist insbesondere zuständig für: a. die Koordination der Prüfung der Datensätze; b. die Kommunikation mit externen Stellen i. S. v. Art. 28; c. das Erstellen der Liste der Datensätze und der Reihenfolge deren Veröffentlichung gemäss Art. 13 und 14; d. die Koordination der Aufbereitung, Übermittlung und Aktua lisierung der Datensätze für den Open-Data-Katalog; e. die Koordination der Beantwortung von verwaltungsinter nen und -externen Anfragen betreffend offene Verwaltungs daten; f. die Kommunikation innerhalb der Organisationseinheit be züglich offener Verwaltungsdaten; g. die Kommunikation mit der Katalogbetreiberin; h. die jährliche Information an die Katalogbetreiberin über den aktuellen Stand der Umsetzung dieses Reglements und der Veröffentlichung von Datensätzen.
Art. 27 ten gemäss
3 Die zuständige Organisationseinheit informiert die Katalogbe treiberin über die Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Art. 27 1 Die zuständigen Organisationseinheiten bezeichnen mindestens eine Ansprechperson für offene Verwaltungsdaten. 2 Die Ansprechperson koordiniert die interne Umsetzung dieses Reglements. Verantwortlich keit a. Prüfung und Entscheid b. mehrere Or ganisations einheiten Zuweisung der Verantwortlich keiten Ansprechperson für offene Ver waltungsdaten 8Reglement über offene Verwaltungsdaten 170.410 3 Die Ansprechperson ist insbesondere zuständig für: a. die Koordination der Prüfung der Datensätze; b. die Kommunikation mit externen Stellen i. S. v. Art. 28; c. das Erstellen der Liste der Datensätze und der Reihenfolge deren Veröffentlichung gemäss Art. 13 und 14; d. die Koordination der Aufbereitung, Übermittlung und Aktua lisierung der Datensätze für den Open-Data-Katalog; e. die Koordination der Beantwortung von verwaltungsinter nen und -externen Anfragen betreffend offene Verwaltungs daten; f. die Kommunikation innerhalb der Organisationseinheit be züglich offener Verwaltungsdaten; g. die Kommunikation mit der Katalogbetreiberin; h. die jährliche Information an die Katalogbetreiberin über den aktuellen Stand der Umsetzung dieses Reglements und der Veröffentlichung von Datensätzen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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