Propose a change

Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 38

Rechtsmittel 1 Gegen Entscheide im Zusammenhang mit der Zulassung sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden kann innert 20 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Davon ausgenommen sind Disziplinarentscheide. 2 Gegen Disziplinarentscheide, Einspracheentscheide und die übrigen Entscheide, die von Organen der Fachhochschule gestützt auf diese Vereinbarung beziehungsweise deren Folgeerlasse getroffen werden, kann beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde geführt werden. 3 Gegen Entscheide dieses Departementes ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig, sofern sie das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern vom 3. Juli 1972 nicht ausschliesst. 4 Das Verfahren und der Weiterzug richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern.

Your change, as a redline

Artikel 38

Rechtsmittel 1 Gegen Entscheide im Zusammenhang mit der Zulassung sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden kann innert 20 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Davon ausgenommen sind Disziplinarentscheide. 2 Gegen Disziplinarentscheide, Einspracheentscheide und die übrigen Entscheide, die von Organen der Fachhochschule gestützt auf diese Vereinbarung beziehungsweise deren Folgeerlasse getroffen werden, kann beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde geführt werden. 3 Gegen Entscheide dieses Departementes ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig, sofern sie das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern vom 3. Juli 1972 nicht ausschliesst. 4 Das Verfahren und der Weiterzug richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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