V vom 21. Dezember 2010 über die Lotterien und Wetten (Lotterie- und Wettverordnung; LWV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38 Qualitätsmanagementsystem
1) Der Grossveranstalter betreibt ein wirksames Qualitätsmanagementsystem, das der Art und dem Umfang seiner Tätigkeit entspricht. 2) Er hält seine Organisationsstrukturen, Betriebsabläufe, Verfahren, Prozesse und Ressourcen schriftlich fest und dokumentiert sie; er legt die Aufgaben und die Verantwortung der leitenden Angestellten einschliesslich der für das Sozialkonzept Verantwortlichen fest und beschreibt sie. 3) Das Qualitätsmanagementsystem umfasst auch die Datenverarbeitungsvorgänge sowie das Risikomanagement mit Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens für besonders risikobehaftete Geschäfte, welche die Liquidität und den Ruf des Grossveranstalters gefährden können. Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffenden geeigneten Massnahmen nach Art. 26 Abs. 4 des Gesetzes sind im Qualitätsmanagementsystem schriftlich festzuhalten sowie regelmässig auf ihre Geeignetheit und Umsetzung hin zu prüfen. 4) Kleinveranstalter sind von der Pflicht zum Betrieb eines Qualitätsmanagementsystems befreit.
Art. 38 Qualitätsmanagementsystem
1) Der Grossveranstalter betreibt ein wirksames Qualitätsmanagementsystem, das der Art und dem Umfang seiner Tätigkeit entspricht. 2) Er hält seine Organisationsstrukturen, Betriebsabläufe, Verfahren, Prozesse und Ressourcen schriftlich fest und dokumentiert sie; er legt die Aufgaben und die Verantwortung der leitenden Angestellten einschliesslich der für das Sozialkonzept Verantwortlichen fest und beschreibt sie. 3) Das Qualitätsmanagementsystem umfasst auch die Datenverarbeitungsvorgänge sowie das Risikomanagement mit Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens für besonders risikobehaftete Geschäfte, welche die Liquidität und den Ruf des Grossveranstalters gefährden können. Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffenden geeigneten Massnahmen nach Art. 26 Abs. 4 des Gesetzes sind im Qualitätsmanagementsystem schriftlich festzuhalten sowie regelmässig auf ihre Geeignetheit und Umsetzung hin zu prüfen. 4) Kleinveranstalter sind von der Pflicht zum Betrieb eines Qualitätsmanagementsystems befreit.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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