V vom 21. Dezember 2010 über die Lotterien und Wetten (Lotterie- und Wettverordnung; LWV)
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Change 1
Art. 39 Abrechnungs- und Kontrollsystem
1) Der Grossveranstalter betreibt ein wirksames Abrechnungs- und Kontrollsystem (AKS), das der Art und dem Umfang seiner Tätigkeit entspricht. 2) Für elektronisch durchgeführte Lotterien und Wetten kann das Amt für Volkswirtschaft ein geeignetes elektronisches Abrechnungs- und Kontrollsystem (EAKS) verlangen. Dieses muss den Bruttospielertrag der elektronisch durchgeführten Lotterien und Wetten pro Tag, Monat und Jahr bestimmen und die entsprechenden Daten aufzeichnen können. 3) Vor der Inbetriebnahme des EAKS kann das Amt für Volkswirtschaft folgende Angaben und Unterlagen verlangen: a) Name und Adresse des Inverkehrbringers und des Herstellers, wenn diese nicht identisch sind; b) Typen-, Modell- oder Seriennummer (Identifikationsnummer); c) Art und Anzahl der angeschlossenen Spiele; d) Beschreibung und vollständige Dokumentation der eingesetzten Hard- und Software samt Schemata und Ablaufdiagrammen; e) das Programm. 4) Kleinveranstalter sind von der Pflicht zum Betrieb eines AKS oder EAKS befreit.
Art. 39 Abrechnungs- und Kontrollsystem
1) Der Grossveranstalter betreibt ein wirksames Abrechnungs- und Kontrollsystem (AKS), das der Art und dem Umfang seiner Tätigkeit entspricht. 2) Für elektronisch durchgeführte Lotterien und Wetten kann das Amt für Volkswirtschaft ein geeignetes elektronisches Abrechnungs- und Kontrollsystem (EAKS) verlangen. Dieses muss den Bruttospielertrag der elektronisch durchgeführten Lotterien und Wetten pro Tag, Monat und Jahr bestimmen und die entsprechenden Daten aufzeichnen können. 3) Vor der Inbetriebnahme des EAKS kann das Amt für Volkswirtschaft folgende Angaben und Unterlagen verlangen: a) Name und Adresse des Inverkehrbringers und des Herstellers, wenn diese nicht identisch sind; b) Typen-, Modell- oder Seriennummer (Identifikationsnummer); c) Art und Anzahl der angeschlossenen Spiele; d) Beschreibung und vollständige Dokumentation der eingesetzten Hard- und Software samt Schemata und Ablaufdiagrammen; e) das Programm. 4) Kleinveranstalter sind von der Pflicht zum Betrieb eines AKS oder EAKS befreit.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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