Propose a change

V vom 21. Dezember 2010 über die Lotterien und Wetten (Lotterie- und Wettverordnung; LWV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 40 Übertragung von Aufgaben und Tätigkeiten des Veranstalters von Lotterien oder Wetten an Dritte

1) Verträge, mit denen der Veranstalter von Lotterien oder Wetten spielrelevante Aufgaben an Dritte überträgt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit vorgängig der Genehmigung des Amtes für Volkswirtschaft. Als spielrelevant gelten insbesondere jene Aufgaben des Veranstalters, welche die Abwicklung und Überwachung der Geldspiele und der Geldflüsse einschliesslich den Zahlungsverkehr zwischen dem Veranstalter und dem Spieler betreffen. 2) Das Amt für Volkswirtschaft verweigert die Genehmigung insbesondere, wenn der Vertrag: a) Aufgaben im Kernbereich des Veranstalters von Lotterien und Wetten nach Abs. 3 betreffen würde; b) die Unabhängigkeit des Veranstalters von Lotterien oder Wetten nach aussen beeinträchtigen könnte; c) ein marktübliches Preis-/Leistungsverhältnis überschreiten würde; d) dem Amt für Volkswirtschaft nicht erlaubt, sich ein umfassendes Bild über die Zusammenarbeit, die Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner sowie über die finanziellen Abgeltungen zwischen den Vertragsparteien zu machen. 3) Als Aufgaben im Kernbereich gelten insbesondere Massnahmen: a) mit unmittelbarer Auswirkung auf den Bruttospielertrag; b) zum Vollzug des Sicherheitskonzepts.

Your change, as a redline

Art. 40 Übertragung von Aufgaben und Tätigkeiten des Veranstalters von Lotterien oder Wetten an Dritte

1) Verträge, mit denen der Veranstalter von Lotterien oder Wetten spielrelevante Aufgaben an Dritte überträgt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit vorgängig der Genehmigung des Amtes für Volkswirtschaft. Als spielrelevant gelten insbesondere jene Aufgaben des Veranstalters, welche die Abwicklung und Überwachung der Geldspiele und der Geldflüsse einschliesslich den Zahlungsverkehr zwischen dem Veranstalter und dem Spieler betreffen. 2) Das Amt für Volkswirtschaft verweigert die Genehmigung insbesondere, wenn der Vertrag: a) Aufgaben im Kernbereich des Veranstalters von Lotterien und Wetten nach Abs. 3 betreffen würde; b) die Unabhängigkeit des Veranstalters von Lotterien oder Wetten nach aussen beeinträchtigen könnte; c) ein marktübliches Preis-/Leistungsverhältnis überschreiten würde; d) dem Amt für Volkswirtschaft nicht erlaubt, sich ein umfassendes Bild über die Zusammenarbeit, die Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner sowie über die finanziellen Abgeltungen zwischen den Vertragsparteien zu machen. 3) Als Aufgaben im Kernbereich gelten insbesondere Massnahmen: a) mit unmittelbarer Auswirkung auf den Bruttospielertrag; b) zum Vollzug des Sicherheitskonzepts.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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