V vom 21. Dezember 2010 über die Lotterien und Wetten (Lotterie- und Wettverordnung; LWV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 65 Revisionsbericht
1) Die Revisionsstelle erstellt einen Revisionsbericht und übermittelt diesen bis am 30. April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres gleichzeitig dem Verwaltungsrat des Grossveranstalters und dem Amt für Volkswirtschaft. 2) Der Revisionsbericht muss die allgemeine Vermögenslage des Grossveranstalters klar erkennen lassen. Er hat festzustellen, ob die in der ordnungsgemäss aufgestellten Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen Aktiven gedeckt und die ausgewiesenen Eigenmittel vorhanden sind. 3) Die Revisionsstelle hat die Aktiven und Passiven selbständig zu bewerten. 4) Der Revisionsbericht hat neben den gesetzlichen Erfordernissen des PGR zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: a) Einhaltung der finanziellen Voraussetzungen für eine Bewilligung; b) Zusammenstellung aller Risiken und der nötigen Wertberichtigungen auf den Aktiven sowie der zu ihrer Deckung vorhandenen Rückstellungen; c) Gesetzmässigkeit, Zweckmässigkeit und Funktionalität der inneren Organisation des Grossveranstalters unter Berücksichtigung der Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit und Rechnungslegung durch betriebliche Organisationsmassnahmen. 5) Das Amt für Volkswirtschaft kann im Einzelfall Mindestanforderungen an den Inhalt des Berichts festlegen.
Art. 65 Revisionsbericht
1) Die Revisionsstelle erstellt einen Revisionsbericht und übermittelt diesen bis am 30. April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres gleichzeitig dem Verwaltungsrat des Grossveranstalters und dem Amt für Volkswirtschaft. 2) Der Revisionsbericht muss die allgemeine Vermögenslage des Grossveranstalters klar erkennen lassen. Er hat festzustellen, ob die in der ordnungsgemäss aufgestellten Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen Aktiven gedeckt und die ausgewiesenen Eigenmittel vorhanden sind. 3) Die Revisionsstelle hat die Aktiven und Passiven selbständig zu bewerten. 4) Der Revisionsbericht hat neben den gesetzlichen Erfordernissen des PGR zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: a) Einhaltung der finanziellen Voraussetzungen für eine Bewilligung; b) Zusammenstellung aller Risiken und der nötigen Wertberichtigungen auf den Aktiven sowie der zu ihrer Deckung vorhandenen Rückstellungen; c) Gesetzmässigkeit, Zweckmässigkeit und Funktionalität der inneren Organisation des Grossveranstalters unter Berücksichtigung der Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit und Rechnungslegung durch betriebliche Organisationsmassnahmen. 5) Das Amt für Volkswirtschaft kann im Einzelfall Mindestanforderungen an den Inhalt des Berichts festlegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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