Propose a change

V vom 21. Dezember 2010 über die Lotterien und Wetten (Lotterie- und Wettverordnung; LWV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Nachweis des guten Leumunds

1) Zum Nachweis des guten Leumunds muss der Gesuchsteller über sich, die Mitglieder seiner Organe, über die leitenden Angestellten, seine wichtigsten Geschäftspartner sowie über die an ihnen wirtschaftlich Berechtigten beziehungsweise der jeweiligen Mitglieder ihrer Organe insbesondere folgende Dokumente beibringen: a) Strafregisterauszug; b) Handelsregisterauszug und gegebenenfalls das Aktienbuch; c) Auszug der letzten fünf Jahre aus dem Pfändungsregister; d) Kopie der Steuererklärungen der letzten fünf Jahre zusammen mit den entsprechenden Steuerveranlagungen; e) Lebenslauf einschliesslich sämtlicher geschäftlicher Engagements im In- und Ausland, einschliesslich aller Verwaltungsratsmandate; f) Übersicht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der letzten fünf Jahre; g) Übersicht über die finanziellen Beteiligungen der letzten fünf Jahre im In- und Ausland, einschliesslich aller Liegenschaftstransaktionen; h) Liste aller Strafuntersuchungen und straf- sowie zivilrechtlicher Prozesse der letzten fünf Jahre im In- und Ausland; i) Liste aller Verfahren und Entscheide im Zusammenhang mit Betriebs- und Berufsausübungsbewilligungen der letzten fünf Jahre im In- und Ausland; k) Liste aller Exekutions- und Konkursverfahren der letzten fünf Jahre im In- und Ausland; l) die schriftliche Ermächtigung für das Amt für Volkswirtschaft zur Einsichtnahme in die Register der Gerichte und anderer Behörden. 2) Die Nachweise nach Abs. 1 Bst. a und b dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. 3) Das Amt für Volkswirtschaft kann diese Dokumente von Personen verlangen, deren direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital oder deren Stimmrechte beim Gesuchsteller weniger als 5 % betragen, wenn es dies für notwendig erachtet. 4) Für das Personal legt das Amt für Volkswirtschaft fest, welche Kategorien von Personen welche Dokumente vorlegen müssen. 5) Hat oder hatte eine der Personen nach den Abs. 1, 3 und 4 in den letzten fünf Jahren Sitz oder Wohnsitz im Ausland, so sind gleichwertige ausländische Dokumente beizubringen.

Your change, as a redline

Art. 7 Nachweis des guten Leumunds

1) Zum Nachweis des guten Leumunds muss der Gesuchsteller über sich, die Mitglieder seiner Organe, über die leitenden Angestellten, seine wichtigsten Geschäftspartner sowie über die an ihnen wirtschaftlich Berechtigten beziehungsweise der jeweiligen Mitglieder ihrer Organe insbesondere folgende Dokumente beibringen: a) Strafregisterauszug; b) Handelsregisterauszug und gegebenenfalls das Aktienbuch; c) Auszug der letzten fünf Jahre aus dem Pfändungsregister; d) Kopie der Steuererklärungen der letzten fünf Jahre zusammen mit den entsprechenden Steuerveranlagungen; e) Lebenslauf einschliesslich sämtlicher geschäftlicher Engagements im In- und Ausland, einschliesslich aller Verwaltungsratsmandate; f) Übersicht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der letzten fünf Jahre; g) Übersicht über die finanziellen Beteiligungen der letzten fünf Jahre im In- und Ausland, einschliesslich aller Liegenschaftstransaktionen; h) Liste aller Strafuntersuchungen und straf- sowie zivilrechtlicher Prozesse der letzten fünf Jahre im In- und Ausland; i) Liste aller Verfahren und Entscheide im Zusammenhang mit Betriebs- und Berufsausübungsbewilligungen der letzten fünf Jahre im In- und Ausland; k) Liste aller Exekutions- und Konkursverfahren der letzten fünf Jahre im In- und Ausland; l) die schriftliche Ermächtigung für das Amt für Volkswirtschaft zur Einsichtnahme in die Register der Gerichte und anderer Behörden. 2) Die Nachweise nach Abs. 1 Bst. a und b dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. 3) Das Amt für Volkswirtschaft kann diese Dokumente von Personen verlangen, deren direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital oder deren Stimmrechte beim Gesuchsteller weniger als 5 % betragen, wenn es dies für notwendig erachtet. 4) Für das Personal legt das Amt für Volkswirtschaft fest, welche Kategorien von Personen welche Dokumente vorlegen müssen. 5) Hat oder hatte eine der Personen nach den Abs. 1, 3 und 4 in den letzten fünf Jahren Sitz oder Wohnsitz im Ausland, so sind gleichwertige ausländische Dokumente beizubringen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it