Propose a change

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Kosovo

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3.3 Begriffsbestimmungen

1. Die folgenden Begriffsbestimmungen von Artikel I des GATS werden hiermit in dieses Kapitel übernommen und zu dessen Bestandteilen erklärt: (a) «Dienstleistungshandel»; (b) «Dienstleistungen»; und (c) «in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbrachte Dienstleistung». 2. Für die Zwecke dieses Kapitels bedeutet: (a) «Dienstleistungserbringer» jede Person, die eine Dienstleistung erbringt oder zu erbringen sucht; (b) «natürliche Person einer anderen Vertragspartei» eine natürliche Person, die nach dem Recht dieser anderen Vertragspartei:(i) die Staatsangehörigkeit dieser anderen Vertragspartei besitzt und sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder im Hoheitsgebiet eines WTO-Mitglieds aufhält, oder (ii) eine Person mit dauerhaftem Aufenthalt in dieser anderen Vertragspartei ist, die sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei aufhält, falls diese andere Vertragspartei Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bezug auf Massnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, im Wesentlichen dieselbe Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewährt. Für den Zweck der Erbringung einer Dienstleistung durch den Aufenthalt natürlicher Personen (Erbringungsart 4) erfasst dieser Begriff Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in dieser anderen Vertragspartei, die sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder im Hoheitsgebiet eines WTO-Mitglieds aufhalten; (c) «juristische Person einer anderen Vertragspartei» eine juristische Person, die entweder:(i) nach dem Gesetz dieser anderen Vertragspartei gegründet oder anderweitig errichtet ist und wesentliche Geschäfte tätigt im Hoheitsgebiet:(aa) einer Vertragspartei oder (bb) eines WTO-Mitglieds und die im Eigentum steht oder beherrscht wird von natürlichen Personen dieser anderen Vertragspartei oder von juristischen Personen, die alle Bedingungen von Buchstabe c Ziffer i(aa) erfüllen, oder (ii) im Fall der Erbringung einer Dienstleistung durch eine gewerbliche Niederlassung, die im Eigentum steht oder beherrscht wird von:(aa) natürlichen Personen dieser anderen Vertragspartei oder (bb) juristischen Personen dieser anderen Vertragspartei gemäss Buchstabe c Ziffer i. 3. Die folgenden Begriffsbestimmungen von Artikel XXVIII des GATS werden hiermit in dieses Kapitel übernommen und zu dessen Bestandteilen erklärt: (a) «Massnahme»; (b) «Erbringung einer Dienstleistung»; (c) «den Dienstleistungshandel betreffende Massnahmen von Mitgliedern»; (d) «gewerbliche Niederlassung»; (e) «Sektor» einer Dienstleistung; (f) «Dienstleistung eines anderen Mitglieds»; (g) «Erbringer einer Dienstleistung mit Monopolstellung»; (h) «Dienstleistungsnutzer»; (i) «Person»; (j) «juristische Person»; (k) «im Eigentum», «beherrscht» und «verbunden»; und (l) «direkte Steuern». SR 0.632.20, Anhang 1B Wird eine Dienstleistung nicht unmittelbar von einer juristischen Person, sondern durch andere Formen der gewerblichen Niederlassung wie eine Zweigstelle oder eine Vertretung erbracht oder zu erbringen gesucht, so erhält der Dienstleistungserbringer (d. h. die juristische Person) durch eine solche gewerbliche Niederlassung dennoch die Behandlung, die den Dienstleistungserbringern im Rahmen dieses Kapitels gewährt wird. Eine solche Behandlung wird auf die gewerbliche Niederlassung ausgeweitet, durch die die Dienstleistung erbracht oder zu erbringen gesucht wird; sie braucht sonstigen Betriebsteilen des Dienstleistungserbringers, die ausserhalb des Hoheitsgebiets ansässig sind, in dem die Dienstleistung erbracht oder zu erbringen gesucht wird, nicht gewährt zu werden.

Your change, as a redline

Art. 3.3 Begriffsbestimmungen

1. Die folgenden Begriffsbestimmungen von Artikel I des GATS werden hiermit in dieses Kapitel übernommen und zu dessen Bestandteilen erklärt: (a) «Dienstleistungshandel»; (b) «Dienstleistungen»; und (c) «in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbrachte Dienstleistung». 2. Für die Zwecke dieses Kapitels bedeutet: (a) «Dienstleistungserbringer» jede Person, die eine Dienstleistung erbringt oder zu erbringen sucht; (b) «natürliche Person einer anderen Vertragspartei» eine natürliche Person, die nach dem Recht dieser anderen Vertragspartei:(i) die Staatsangehörigkeit dieser anderen Vertragspartei besitzt und sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder im Hoheitsgebiet eines WTO-Mitglieds aufhält, oder (ii) eine Person mit dauerhaftem Aufenthalt in dieser anderen Vertragspartei ist, die sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei aufhält, falls diese andere Vertragspartei Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bezug auf Massnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, im Wesentlichen dieselbe Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewährt. Für den Zweck der Erbringung einer Dienstleistung durch den Aufenthalt natürlicher Personen (Erbringungsart 4) erfasst dieser Begriff Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in dieser anderen Vertragspartei, die sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder im Hoheitsgebiet eines WTO-Mitglieds aufhalten; (c) «juristische Person einer anderen Vertragspartei» eine juristische Person, die entweder:(i) nach dem Gesetz dieser anderen Vertragspartei gegründet oder anderweitig errichtet ist und wesentliche Geschäfte tätigt im Hoheitsgebiet:(aa) einer Vertragspartei oder (bb) eines WTO-Mitglieds und die im Eigentum steht oder beherrscht wird von natürlichen Personen dieser anderen Vertragspartei oder von juristischen Personen, die alle Bedingungen von Buchstabe c Ziffer i(aa) erfüllen, oder (ii) im Fall der Erbringung einer Dienstleistung durch eine gewerbliche Niederlassung, die im Eigentum steht oder beherrscht wird von:(aa) natürlichen Personen dieser anderen Vertragspartei oder (bb) juristischen Personen dieser anderen Vertragspartei gemäss Buchstabe c Ziffer i. 3. Die folgenden Begriffsbestimmungen von Artikel XXVIII des GATS werden hiermit in dieses Kapitel übernommen und zu dessen Bestandteilen erklärt: (a) «Massnahme»; (b) «Erbringung einer Dienstleistung»; (c) «den Dienstleistungshandel betreffende Massnahmen von Mitgliedern»; (d) «gewerbliche Niederlassung»; (e) «Sektor» einer Dienstleistung; (f) «Dienstleistung eines anderen Mitglieds»; (g) «Erbringer einer Dienstleistung mit Monopolstellung»; (h) «Dienstleistungsnutzer»; (i) «Person»; (j) «juristische Person»; (k) «im Eigentum», «beherrscht» und «verbunden»; und (l) «direkte Steuern». SR 0.632.20, Anhang 1B Wird eine Dienstleistung nicht unmittelbar von einer juristischen Person, sondern durch andere Formen der gewerblichen Niederlassung wie eine Zweigstelle oder eine Vertretung erbracht oder zu erbringen gesucht, so erhält der Dienstleistungserbringer (d. h. die juristische Person) durch eine solche gewerbliche Niederlassung dennoch die Behandlung, die den Dienstleistungserbringern im Rahmen dieses Kapitels gewährt wird. Eine solche Behandlung wird auf die gewerbliche Niederlassung ausgeweitet, durch die die Dienstleistung erbracht oder zu erbringen gesucht wird; sie braucht sonstigen Betriebsteilen des Dienstleistungserbringers, die ausserhalb des Hoheitsgebiets ansässig sind, in dem die Dienstleistung erbracht oder zu erbringen gesucht wird, nicht gewährt zu werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it