Nationalstrassenverordnung
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Change 1
Art. 12 Ausführungsprojekt
1 Das Ausführungsprojekt ist dem UVEK unter Beilage insbesondere folgender Angaben und Unterlagen zur Genehmigung einzureichen: a. Übersichtsplan; b. Situationspläne mit Angabe der Baulinien im Massstab 1:1000; c. Längsschnitt im Massstab 1:1000 für die Längen und 1:100 für die Höhen; d. Normalprofil im Massstab 1:50; e. Querprofile im Massstab 1:100; f. Hauptabmessungen der Kunstbauten; g. technischer Bericht einschliesslich flankierender Massnahmen; gbis. kurzer Bericht zum Langsamverkehr, soweit dieser betroffen ist; h. Entwässerungskonzept; i. Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe; j. Angaben über die Kosten; k. Enteignungsplan; l. Grunderwerbstabelle; m. Unterlagen für weitere Bewilligungen, für die der Bund zuständig ist; n. allfälliges Schutz- und Grabungskonzept für archäologische und paläontologische Fundstellen; o. bei Vorhaben ausserhalb der Bauzonen: Pläne, aus denen die Abgrenzung allfälliger neuer oder beseitigter Gebäude gemäss Artikel 25a Absatz 1 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 und allfälliger neuer oder beseitigter Versiegelungen gemäss Artikel 25a Absatz 2 der Raumplanungsverordnung ersichtlich ist. 2 Das UVEK prüft die Unterlagen innert zehn Tagen auf Vollständigkeit und übermittelt sie anschliessend dem Kanton zur Stellungnahme und zur öffentlichen Auflage. 3 Das UVEK genehmigt das Ausführungsprojekt innert sechs Monaten nach Abschluss des Instruktionsverfahrens. Es teilt den Parteien den Abschluss des Instruktionsverfahrens mit. Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2025 659). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2263). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Aug. 2012, in Kraft seit 1. Okt. 2012 (AS 2012 4603). Eingefügt durch Anhang Ziff. 5 der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2025 659). SR 700.1
Art. 12 Ausführungsprojekt
1 Das Ausführungsprojekt ist dem UVEK unter Beilage insbesondere folgender Angaben und Unterlagen zur Genehmigung einzureichen: a. Übersichtsplan; b. Situationspläne mit Angabe der Baulinien im Massstab 1:1000; c. Längsschnitt im Massstab 1:1000 für die Längen und 1:100 für die Höhen; d. Normalprofil im Massstab 1:50; e. Querprofile im Massstab 1:100; f. Hauptabmessungen der Kunstbauten; g. technischer Bericht einschliesslich flankierender Massnahmen; gbis. kurzer Bericht zum Langsamverkehr, soweit dieser betroffen ist; h. Entwässerungskonzept; i. Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe; j. Angaben über die Kosten; k. Enteignungsplan; l. Grunderwerbstabelle; m. Unterlagen für weitere Bewilligungen, für die der Bund zuständig ist; n. allfälliges Schutz- und Grabungskonzept für archäologische und paläontologische Fundstellen; o. bei Vorhaben ausserhalb der Bauzonen: Pläne, aus denen die Abgrenzung allfälliger neuer oder beseitigter Gebäude gemäss Artikel 25a Absatz 1 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 und allfälliger neuer oder beseitigter Versiegelungen gemäss Artikel 25a Absatz 2 der Raumplanungsverordnung ersichtlich ist. 2 Das UVEK prüft die Unterlagen innert zehn Tagen auf Vollständigkeit und übermittelt sie anschliessend dem Kanton zur Stellungnahme und zur öffentlichen Auflage. 3 Das UVEK genehmigt das Ausführungsprojekt innert sechs Monaten nach Abschluss des Instruktionsverfahrens. Es teilt den Parteien den Abschluss des Instruktionsverfahrens mit. Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2025 659). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 19. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2263). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Aug. 2012, in Kraft seit 1. Okt. 2012 (AS 2012 4603). Eingefügt durch Anhang Ziff. 5 der V vom 15. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2025 659). SR 700.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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