Propose a change

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 106 Publikation des Ausgabe- und Rücknahmepreises beziehungsweise des Nettoinventarwerts

(Art. 26 Abs. 3, 79, 80, 83 Abs. 4 KAG sowie 35a Abs. 1 Bst. l und 39 KKV) 1 Der Ausgabe- und Rücknahmepreis beziehungsweise der Nettoinventarwert ist in den im Prospekt genannten Printmedien oder elektronischen Plattformen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zu publizieren. 2 Die Preise für Effektenfonds und übrige Fonds sind zudem mindestens zweimal pro Monat zu veröffentlichen. 3 Für folgende kollektive Kapitalanlagen sind die Preise mindestens einmal pro Monat zu veröffentlichen: a. Immobilienfonds; b. kollektive Kapitalanlagen, bei denen das Recht auf jederzeitige Rückgabe im Sinne von Artikel 109 Absatz 3 KKV eingeschränkt worden ist. 4 Die Wochen und Wochentage, an denen die Publikation nach den Absätzen 2 und 3 stattfindet, sind im Prospekt festzulegen. 5 Wird der Nettoinventarwert publiziert, so ist der Hinweis «exklusive Kommissionen» anzufügen. SR 951.311

Your change, as a redline

Art. 106 Publikation des Ausgabe- und Rücknahmepreises beziehungsweise des Nettoinventarwerts

(Art. 26 Abs. 3, 79, 80, 83 Abs. 4 KAG sowie 35a Abs. 1 Bst. l und 39 KKV) 1 Der Ausgabe- und Rücknahmepreis beziehungsweise der Nettoinventarwert ist in den im Prospekt genannten Printmedien oder elektronischen Plattformen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zu publizieren. 2 Die Preise für Effektenfonds und übrige Fonds sind zudem mindestens zweimal pro Monat zu veröffentlichen. 3 Für folgende kollektive Kapitalanlagen sind die Preise mindestens einmal pro Monat zu veröffentlichen: a. Immobilienfonds; b. kollektive Kapitalanlagen, bei denen das Recht auf jederzeitige Rückgabe im Sinne von Artikel 109 Absatz 3 KKV eingeschränkt worden ist. 4 Die Wochen und Wochentage, an denen die Publikation nach den Absätzen 2 und 3 stattfindet, sind im Prospekt festzulegen. 5 Wird der Nettoinventarwert publiziert, so ist der Hinweis «exklusive Kommissionen» anzufügen. SR 951.311

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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