Propose a change

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 62 Pflichten der Prüfgesellschaft

1 Die Prüfgesellschaft berücksichtigt in ihrem Kurzbericht des Feeder-Fonds den Kurzbericht des Master-Fonds. Haben der Master- und der Feeder-Fonds unterschiedliche Rechnungsjahre, so erstellt der Master-Fonds auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds einen Zwischenabschluss. Die Prüfgesellschaft erstellt für den Master-Fonds gestützt darauf einen Ad-hoc-Kurzbericht auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds. 2 Sie nennt im Kurzbericht des Feeder-Fonds jegliche im Kurzbericht des Master-Fonds enthaltenen Abweichungen vom Standardwortlaut und anderen wesentlichen Informationen sowie deren Einfluss auf den Feeder-Fonds. 3 Haben Master- und Feeder-Fonds unterschiedliche Prüfgesellschaften, so schliessen diese zur Sicherstellung ihrer Pflichten eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Informationspflichten ab. Diese enthält mindestens: a. die Beschreibung der Unterlagen und Kategorien von Informationen, die die beiden Prüfgesellschaften regelmässig austauschen, einschliesslich der Übermittlungsmodalitäten und -fristen; b. die Koordinierung der Rolle der Prüfgesellschaften in den Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse des Master- und des Feeder-Fonds; c. die Angabe der Informationen, die im Prüfbericht des Master-Fonds gemäss Absatz 2 genannt werden müssen; d. weitere Modalitäten zur Regelung der Zusammenarbeit der Prüfgesellschaften und der Erstellung und Übermittlung der Kurzberichte und der Ad-hoc-Berichte.

Your change, as a redline

Art. 62 Pflichten der Prüfgesellschaft

1 Die Prüfgesellschaft berücksichtigt in ihrem Kurzbericht des Feeder-Fonds den Kurzbericht des Master-Fonds. Haben der Master- und der Feeder-Fonds unterschiedliche Rechnungsjahre, so erstellt der Master-Fonds auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds einen Zwischenabschluss. Die Prüfgesellschaft erstellt für den Master-Fonds gestützt darauf einen Ad-hoc-Kurzbericht auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds. 2 Sie nennt im Kurzbericht des Feeder-Fonds jegliche im Kurzbericht des Master-Fonds enthaltenen Abweichungen vom Standardwortlaut und anderen wesentlichen Informationen sowie deren Einfluss auf den Feeder-Fonds. 3 Haben Master- und Feeder-Fonds unterschiedliche Prüfgesellschaften, so schliessen diese zur Sicherstellung ihrer Pflichten eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Informationspflichten ab. Diese enthält mindestens: a. die Beschreibung der Unterlagen und Kategorien von Informationen, die die beiden Prüfgesellschaften regelmässig austauschen, einschliesslich der Übermittlungsmodalitäten und -fristen; b. die Koordinierung der Rolle der Prüfgesellschaften in den Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse des Master- und des Feeder-Fonds; c. die Angabe der Informationen, die im Prüfbericht des Master-Fonds gemäss Absatz 2 genannt werden müssen; d. weitere Modalitäten zur Regelung der Zusammenarbeit der Prüfgesellschaften und der Erstellung und Übermittlung der Kurzberichte und der Ad-hoc-Berichte.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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