Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
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Change 1
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Art. 62 Pflichten der Prüfgesellschaft
1 Die Prüfgesellschaft berücksichtigt in ihrem Kurzbericht des Feeder-Fonds den Kurzbericht des Master-Fonds. Haben der Master- und der Feeder-Fonds unterschiedliche Rechnungsjahre, so erstellt der Master-Fonds auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds einen Zwischenabschluss. Die Prüfgesellschaft erstellt für den Master-Fonds gestützt darauf einen Ad-hoc-Kurzbericht auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds.
2 Sie nennt im Kurzbericht des Feeder-Fonds jegliche im Kurzbericht des Master-Fonds enthaltenen Abweichungen vom Standardwortlaut und anderen wesentlichen Informationen sowie deren Einfluss auf den Feeder-Fonds.
3 Haben Master- und Feeder-Fonds unterschiedliche Prüfgesellschaften, so schliessen diese zur Sicherstellung ihrer Pflichten eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Informationspflichten ab. Diese enthält mindestens:
a. die Beschreibung der Unterlagen und Kategorien von Informationen, die die beiden Prüfgesellschaften regelmässig austauschen, einschliesslich der Übermittlungsmodalitäten und -fristen;
b. die Koordinierung der Rolle der Prüfgesellschaften in den Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse des Master- und des Feeder-Fonds;
c. die Angabe der Informationen, die im Prüfbericht des Master-Fonds gemäss Absatz 2 genannt werden müssen;
d. weitere Modalitäten zur Regelung der Zusammenarbeit der Prüfgesellschaften und der Erstellung und Übermittlung der Kurzberichte und der Ad-hoc-Berichte.
Your change, as a redline
Art. 62 Pflichten der Prüfgesellschaft
1 Die Prüfgesellschaft berücksichtigt in ihrem Kurzbericht des Feeder-Fonds den Kurzbericht des Master-Fonds. Haben der Master- und der Feeder-Fonds unterschiedliche Rechnungsjahre, so erstellt der Master-Fonds auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds einen Zwischenabschluss. Die Prüfgesellschaft erstellt für den Master-Fonds gestützt darauf einen Ad-hoc-Kurzbericht auf den Abschlusstermin des Feeder-Fonds.
2 Sie nennt im Kurzbericht des Feeder-Fonds jegliche im Kurzbericht des Master-Fonds enthaltenen Abweichungen vom Standardwortlaut und anderen wesentlichen Informationen sowie deren Einfluss auf den Feeder-Fonds.
3 Haben Master- und Feeder-Fonds unterschiedliche Prüfgesellschaften, so schliessen diese zur Sicherstellung ihrer Pflichten eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Informationspflichten ab. Diese enthält mindestens:
a. die Beschreibung der Unterlagen und Kategorien von Informationen, die die beiden Prüfgesellschaften regelmässig austauschen, einschliesslich der Übermittlungsmodalitäten und -fristen;
b. die Koordinierung der Rolle der Prüfgesellschaften in den Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse des Master- und des Feeder-Fonds;
c. die Angabe der Informationen, die im Prüfbericht des Master-Fonds gemäss Absatz 2 genannt werden müssen;
d. weitere Modalitäten zur Regelung der Zusammenarbeit der Prüfgesellschaften und der Erstellung und Übermittlung der Kurzberichte und der Ad-hoc-Berichte.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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