Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 80 Rechnungseinheit
(Art. 26 Abs. 3 und 108 KAG sowie 35a Abs. 1 Bst. o KKV) 1 Eine fremde Währung kann als Rechnungseinheit bezeichnet werden für: a. den Anlagefonds oder für dessen Teilvermögen: im Fondsreglement; b. die Teilvermögen der SICAV: im Anlagereglement; c. die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen: im Gesellschaftsvertrag. 2 Die SICAV legt zudem in ihrem Anlagereglement die für die Gesamtrechnung (Art. 98) massgebende Währung als Rechnungseinheit und das Umrechnungsverfahren fest. 3 Wird für die Rechnungslegung eine fremde Währung verwendet, so müssen die Werte nicht zusätzlich in der Landeswährung angegeben werden. SR 951.311
Art. 80 Rechnungseinheit
(Art. 26 Abs. 3 und 108 KAG sowie 35a Abs. 1 Bst. o KKV) 1 Eine fremde Währung kann als Rechnungseinheit bezeichnet werden für: a. den Anlagefonds oder für dessen Teilvermögen: im Fondsreglement; b. die Teilvermögen der SICAV: im Anlagereglement; c. die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen: im Gesellschaftsvertrag. 2 Die SICAV legt zudem in ihrem Anlagereglement die für die Gesamtrechnung (Art. 98) massgebende Währung als Rechnungseinheit und das Umrechnungsverfahren fest. 3 Wird für die Rechnungslegung eine fremde Währung verwendet, so müssen die Werte nicht zusätzlich in der Landeswährung angegeben werden. SR 951.311
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it