Propose a change

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 97 Mindestgliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung des Teilvermögens der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre

(Art. 53 ff. KAG und 68 KKV) 1 Das Teilvermögen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre ist zu gliedern in: a. Anlagen; b. Betriebsvermögen. 2 Für die Gliederung der Anlagen gelten die Artikel 94–96. 3 Für die Gliederung des Betriebsvermögens gelten die Artikel 959 und 959a OR sinngemäss. 4 Für den Anhang gilt Artikel 959c OR sinngemäss. Zusätzlich sind die Bewertungsgrundsätze für das materielle und immaterielle Anlagevermögen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre offenzulegen. Im Weiteren muss im Anhang Aufschluss über die Durchführung der Risikobeurteilung gegeben werden. 5 Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre und stimmrechtsverbundene Aktionärsgruppen, die 5 Prozent der Aktien oder mehr halten, sind im Jahresbericht wie folgt aufzuführen: a. Name beziehungsweise Firma; b. Wohnsitz beziehungsweise Sitz; c. Höhe der Beteiligung in Prozent. SR 951.311 SR 220

Your change, as a redline

Art. 97 Mindestgliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung des Teilvermögens der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre

(Art. 53 ff. KAG und 68 KKV) 1 Das Teilvermögen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre ist zu gliedern in: a. Anlagen; b. Betriebsvermögen. 2 Für die Gliederung der Anlagen gelten die Artikel 94–96. 3 Für die Gliederung des Betriebsvermögens gelten die Artikel 959 und 959a OR sinngemäss. 4 Für den Anhang gilt Artikel 959c OR sinngemäss. Zusätzlich sind die Bewertungsgrundsätze für das materielle und immaterielle Anlagevermögen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre offenzulegen. Im Weiteren muss im Anhang Aufschluss über die Durchführung der Risikobeurteilung gegeben werden. 5 Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre und stimmrechtsverbundene Aktionärsgruppen, die 5 Prozent der Aktien oder mehr halten, sind im Jahresbericht wie folgt aufzuführen: a. Name beziehungsweise Firma; b. Wohnsitz beziehungsweise Sitz; c. Höhe der Beteiligung in Prozent. SR 951.311 SR 220

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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