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G vom 23. Oktober 2002 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1 Anwendungsbereich

1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten: a) für Systeme im Sinne des Art. 2, die in einer beliebigen Währung oder in verschiedenen Währungen, die das System gegenseitig konvertiert, arbeiten; b) für Teilnehmer eines solchen Systems; c) für Sicherheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem System oder mit Massnahmen der Schweizerischen Nationalbank nach Massgabe des Währungsvertrags, der Zentralbanken der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens oder der Europäischen Zentralbank im Rahmen ihrer besonderen Aufgabenstellung als Zentralbanken. 2) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 16b.01), in der Fassung der Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 16b.02).

Your change, as a redline

Art. 1 Anwendungsbereich

1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten: a) für Systeme im Sinne des Art. 2, die in einer beliebigen Währung oder in verschiedenen Währungen, die das System gegenseitig konvertiert, arbeiten; b) für Teilnehmer eines solchen Systems; c) für Sicherheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem System oder mit Massnahmen der Schweizerischen Nationalbank nach Massgabe des Währungsvertrags, der Zentralbanken der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens oder der Europäischen Zentralbank im Rahmen ihrer besonderen Aufgabenstellung als Zentralbanken. 2) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 16b.01), in der Fassung der Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 16b.02).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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