Propose a change

G vom 23. Oktober 2002 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und anzuwendendes Recht

1) Als Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt die Bekanntmachung des Ediktes im Amtsblatt, mit dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Bewilligung der Stundung nach Art. 190 des Bankengesetzes oder nach Art. 90 des Wertpapierfirmengesetzes veröffentlicht wird. 2) Ein Insolvenzverfahren greift nicht rückwirkend in die Rechte und Pflichten eines Teilnehmers, die sich aus seiner Teilnahme an einem System oder in Verbindung damit ergeben, ein, und wirkt insoweit nicht vor dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Dies gilt auch für die Rechte und Pflichten eines Teilnehmers an einem interoperablen System oder die eines Betreibers eines interoperablen Systems, der selbst nicht Teilnehmer des Systems ist. 3) Im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Teilnehmer eines Systems werden die Rechte und Pflichten, die sich aus der Teilnahme des betreffenden Teilnehmers an diesem System oder in Verbindung damit ergeben, durch das für das System massgebliche Recht bestimmt.

Your change, as a redline

Art. 15 Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und anzuwendendes Recht

1) Als Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt die Bekanntmachung des Ediktes im Amtsblatt, mit dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Bewilligung der Stundung nach Art. 190 des Bankengesetzes oder nach Art. 90 des Wertpapierfirmengesetzes veröffentlicht wird. 2) Ein Insolvenzverfahren greift nicht rückwirkend in die Rechte und Pflichten eines Teilnehmers, die sich aus seiner Teilnahme an einem System oder in Verbindung damit ergeben, ein, und wirkt insoweit nicht vor dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Dies gilt auch für die Rechte und Pflichten eines Teilnehmers an einem interoperablen System oder die eines Betreibers eines interoperablen Systems, der selbst nicht Teilnehmer des Systems ist. 3) Im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Teilnehmer eines Systems werden die Rechte und Pflichten, die sich aus der Teilnahme des betreffenden Teilnehmers an diesem System oder in Verbindung damit ergeben, durch das für das System massgebliche Recht bestimmt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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