Art. 41 Inkrafttreten und Kündigung
1. Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Washington ausgetauscht werden. 2. Dieser Vertrag tritt 180 Tage nach dem Datum des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und findet auf vor oder nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags begangene Handlungen Anwendung. 3. Dieser Vertrag kann nach Ablauf von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten jederzeit von jeder der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten schriftlich gekündigt werden.