Propose a change

Reglement über die Erhebung einer Kultur- und Sportförderungsabgabe (Billettsteuer)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Seite 3/7

Steuerbefreiung 1 Von der Steuer sind befreit: a. Veranstaltungen, deren gesamter Reinertrag Kultuszwecken, der Fürsorge für Arme, Kranke und Invalide oder anderen ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken dient und deren Veranstalter keine Erwerbszwecke oder andere eigenen Interessen verfolgt; b. Veranstaltungen, deren jährliche steuerpflichtige Besuchereinnahmen Fr. 10’000.– nicht überschreiten. Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Besuchereinnahmen werden verschiedene Veranstaltungen desselben Veranstalters in der Stadt Luzern zusammengerechnet. 2 Ein Gesuch um Steuerbefreiung ist spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Billettsteueramt einzureichen. Einem Gesuch gemäss Abs. 1 lit. a darf nur stattgegeben werden, wenn der geschätzte gesamte Reinertrag im Minimum den Betrag des mutmasslichen Billettsteuerbetrages erreicht und sich der Veranstalter zur Zahlung dieses Betrages bedingungslos verpflichtet.

Your change, as a redline

Art. 5 Seite 3/7

Steuerbefreiung 1 Von der Steuer sind befreit: a. Veranstaltungen, deren gesamter Reinertrag Kultuszwecken, der Fürsorge für Arme, Kranke und Invalide oder anderen ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken dient und deren Veranstalter keine Erwerbszwecke oder andere eigenen Interessen verfolgt; b. Veranstaltungen, deren jährliche steuerpflichtige Besuchereinnahmen Fr. 10’000.– nicht überschreiten. Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Besuchereinnahmen werden verschiedene Veranstaltungen desselben Veranstalters in der Stadt Luzern zusammengerechnet. 2 Ein Gesuch um Steuerbefreiung ist spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Billettsteueramt einzureichen. Einem Gesuch gemäss Abs. 1 lit. a darf nur stattgegeben werden, wenn der geschätzte gesamte Reinertrag im Minimum den Betrag des mutmasslichen Billettsteuerbetrages erreicht und sich der Veranstalter zur Zahlung dieses Betrages bedingungslos verpflichtet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds